insieme sagt NEIN zur Änderung des Art. 119 der Bundesverfassung – weil sich Glück nicht testen lässt. Die gezielte Selektion im Reagenzglas zwingt zu einer Unterscheidung in lebenswertes und nicht lebenswertes Leben. insieme lehnt eine solche Unterscheidung ab und empfiehlt des- halb, am 14. Juni ein NEIN zur Verfassungsänderung einzulegen.
Am 14. Juni 2015 stimmt das Schweizer Volk über die Änderung des Art. 119 der Bundesverfassung ab. Die Verfassungsänderung ist Voraussetzung, um die Präimplantationsdiagnostik (PID) in der Schweiz einzuführen.

Damit würden alle Embryonen bereits im Reagenzglas mittels PID auf genetische und chromosomale Besonderheiten (bspw. Trisomien) getestet und aufgrund des Ergebnisses aussortiert. Die PID kommt als vorgeburtliche Diagnostik zwar nur bei künstlichen Befruchtungsverfahren zur Anwendung. Den- noch entsteht ein Zwang zum perfekten Kind. Das Spektrum, welche genetischen Besonderheiten akzeptiert sind, wird weiter eingeschränkt. Leben mit Behinderung scheint zunehmend vermeidbar. Das setzt alle werdenden Eltern unter Druck, sich gegen ihr Kind mit genetischer Besonderheit zu entscheiden. Die Freiheit, jedes Kind anzunehmen, ist dadurch gefährdet. Ob sich ein Embryo der- einst zu einem glücklichen Kind entwickelt, lässt sich nicht im Reagenzglas testen.

Stimmt das Volk der Verfassungsänderung zu, tritt das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) in Kraft. Das geplante Gesetz setzt der Selektion von behindertem Leben keine Schranken. Bestimmend ist alleine die Machbarkeit. Diese Entwicklung geht insieme zu weit! Bereits die Verfassung muss der gezielten Selektion chromosomaler Eigenschaften (Chromosomen-Screening) Schranken setzen.

insieme Schweiz setzt sich seit 55 Jahren für die Interessen der Menschen mit geistiger Behinderung und die ihrer Angehörigen ein: insieme engagiert sich für gute Rahmenbedingungen, damit Men- schen mit geistiger Behinderung gleichberechtigt und möglichst eigenständig mitten unter uns leben können.

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