Einer muslimischen Frau wurde in der deutschen Kleinstadt Rastatt (Baden-Württemberg) die Einbürgerung und somit die deutsche Staatsangehörigkeit verweigert, weil sie einem männlichen Beamten aus religiösen Gründen nicht die Hand geben wollte.

Der Erklärung des Landratsamtes Rastatt vom 26. November 2021 zufolge über den Fall mangelt es der Frau an Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse. „Ein Einbürgerungsbewerber, der das Händeschütteln mit anderen Personen deshalb ablehnt, weil sie oder er ein anderes Geschlecht hat, gewährleistet nicht seine Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“, so das Amt. „In Deutschland sind Handschlag bzw. das Händeschütteln gängige nonverbalen Begrüssungs- und Verabschiedungsrituale, die unabhängig von sozialem Status, Geschlecht oder anderen personellen Merkmalen der beteiligten Personen erfolgen und auf eine jahrhundertelange Praxis zurückgehen“, erklärte die Behörde weiter.

Dieser Fall ist kein Einzelfall. Bereits im August 2020 publizierte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ein Urteil zu einem ähnlichen Fall. Damals ging es um einen muslimischen Oberarzt, der der zuständigen Sachbearbeiterin des Landratsamts den Handschlag verweigerte. Das hatte ebenfalls Folgen: kein Handschlag, keine Einbürgerung. „Ein Einbürgerungsbewerber, der infolge einer fundamentalistischen Kultur- und Wertevorstellung das Händeschütteln mit jeglicher Frau deshalb ablehnt, weil sie ein anderes Geschlecht hat und damit per se als eine dem Mann drohende Gefahr sexueller Versuchung bzw. unmoralischen Handelns gilt, gewährleistet nicht seine Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse. Die Tatsache, dass der Einbürgerungsbewerber – unter Aufrechterhaltung dieser Einstellung – auch Männern nicht die Hand gibt, führt zu keiner anderen Betrachtung“, so das Urteil damals.

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