Auch in Strassburg werden fundamentale Grundrechte nach politischem Kalkül ausgelegt. Französische Bürgermeister, die sich dagegen wehren wollten, persönlich eine Homo-„Ehe“ schliessen zu müssen, bekamen dies kürzlich zu spüren. Der weit verbreitete Mythos internationaler Gerichtshöfe als zuverlässige Wahrer der Menschenrechte bröckelt.

Von Dominik Lusser

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 17. Oktober 2018 entschieden, auf die Klage von 146 französischen Bürgermeistern nicht einzutreten, welche keine Homopaare trauen wollen und sich dafür auf ihr Grundrecht der Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit berufen hatten.

Das Gericht meinte, die Bürgermeister übten ihr Amt als Stellvertreter des Staates aus und nicht als Privatpersonen. Deshalb könnten sie sich in diesem Fall nicht auf ihr Gewissen berufen. Die Argumentation des EGMR überzeugt aber bei näherem Hinsehen keineswegs. So hatten die Bürgermeister nämlich nicht gefordert, die Schliessung gleichgeschlechtlicher „Ehen“ in ihren Gemeinden ganz verhindern zu dürfen. Sie hatten sich nur dagegen gewehrt, persönlich zur Durchführung solcher Zeremonien gezwungen werden zu können. Zivile Trauungen sind in Frankreich keineswegs ein Vorrecht von Bürgermeistern, sondern können von jedem Gemeinderat geleitet werden.

Das Urteil richtet sich also, wie das „European Center for Law and Justice“ (ECLJ) scharf kritisiert, gegen die persönliche Einstellung der Beschwerdeführer zur Ehe. Auch trage der Entscheid deutlich politischen Charakter. Dies zeigt sich laut dem ECLJ auch darin, dass das Gericht die Presse noch vor den Klägern über seinen Entscheid informierte.

Grund für die 2015 von 146 Bürgermeistern eingereichte Klage war eine Behördenanordnung. Diese verpflichtet alle Gemeindeoberhäupter zur Trauung gleichgeschlechtlicher Paare – unter Androhung von Strafen von bis zu 75‘000 Euro Busse oder fünf Jahren Gefängnis. Trotz mehrfacher Proteste Hunderttausender auf den Strassen von Paris hatte Frankreich die Homo-„Ehe“ 2013 per Gesetz eingeführt.

Das neueste Strassburger Willkür-Urteil ist umso empörender, als sich im Zuge dieses breiten Widerstands gegen die Einführung der Homo-„Ehe“ unter den Namen „Maires pour l’enfance“ mehr als 20‘000 (stellvertretende) Bürgermeister klar

gegen die Feier von Trauungen zwischen Personen des gleichen Geschlechts ausgesprochen haben. Diesen bleibe nun, so das ECLJ, nur noch die Wahl entweder zu kündigen oder zu warten, bis sie verurteilt würden. Die Strassburger Richter würden durch ihr fragwürdiges Urteil die beschwerdeführenden Bürgermeister der LGBT-Lobby quasi „zum Frass vorwerfen“. Diese hätte nun alle juristischen Mittel in der Hand, ihre Gegner im Bürgermeisteramt „für ihre Überzeugungen wortwörtlich bezahlen zu lassen“.

Mit solchen Urteilen macht sich der EGMR nicht nur zum Handlanger der grassierenden LGBT-Gesinnungsdiktatur. Er ruiniert auch sein ohnehin schon stark angekratztes Image, eine wichtige internationale Instanz zur Wahrung fundamentaler Menschenrechte zu sein.

Da soll noch jemand glauben, internationale Gerichte schützten die Menschenrechte per se besser als nationale Gerichte, wie die Gegner der Selbstbestimmungsinitiative unentwegt behaupten. Doch deren Narrativ bröckelt. Und das ist das einzig Positive an der Sache.