Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht (Conseil d’Etat/Staatsrat) hat am 21. Juni 2022 das Tragen der muslimischen Badebekleidung Burkini in öffentlichen Schwimmanlagen von Grenoble verboten. In seiner Erklärung argumentierte das Gericht, dass das Tragen von Burkinis „gegen die Grundsätze des Säkularismus und der Neutralität öffentlicher Dienste“ verstosse. Damit sei das Burkini-Verbot die „erste Anwendung des neuen Verweises auf Säkularismus“. Für den Staatsrat habe die Stadt Grenoble, welche die bislang geltenden Vorschriften für Badebekleidung in Schwimmbädern abschaffen wollte und Burkinis zulassen wollte, nicht etwa aus hygienischen oder freiheitlichen Gründen gehandelt, sondern „um eine Forderung religiöser Natur“ zu erfüllen, und das sei nicht die Aufgabe eines städtischen Reglements. Dabei stützt sich der Staatsrat auf das unter Präsident Emmanuel Macron eingeführte „Gesetz gegen den Separatismus“, das v.a. dem Islamismus den Kampf angesagt hat.

Mit diesem Entscheid kassierte der Staatsrat eine Entscheidung des Bürgermeisters von Grenoble, Eric Piolle, ein, der das Schwimmreglement zugunsten des Burkinis am 16. Mai geändert hatte. Dieser folgte der Haltung eines Verbandes muslimischer Frauen, der Zugang zu den städtischen Bädern im Burkini verlangt hatten. Der Burkini ist eine Badebekleidung für muslimische Frauen, die den gesamten Körper mit Ausnahme des Gesichts, der Hände und der Füsse bedeckt. Das Wort ist eine Zusammensetzung aus „Burka“ und „Bikini“.