Musliminnen unter 18 Jahren sollen künftig kein Kopftuch an öffentlichen Orten mehr tragen. Dies hat der französische Senat am 31. März 2021 beschlossen und in einer Medienmitteilung veröffentlicht. Der entsprechende Artikel zum Verbot wurde im Gesetzesentwurf zur „Stärkung der republikanischen Prinzipien“ genehmigt. Der Senat wollte nach den Worten von Senator Christian Bilhac ein „starkes Signal“ senden. „Der Senat kann nicht akzeptieren, dass eine minderjährige Person verschleiert wird“, erklärte Senatorin Valérie Boyer.

Zudem soll das Tragen eines Kopftuches von muslimischen Müttern bei Schulausflügen untersagt werden. Denn ein Schulausflug sei für den Senat eine Schule ausserhalb der Mauern. „Ein Schulausflug ist ein Bildungsakt […] Allen, die daran teilnehmen, muss Neutralität auferlegt werden, und dies gilt für alle Aktivitäten, einschliesslich derer, die die Schulausflüge begleiten“, fügte Senator Max Brisson hinzu. Zudem soll auch das Tragen von Burkinis in Schwimmbädern eingeschränkt werden.

Der Gesetzentwurf, der den Senat am 8. April 2021 verlässt, muss noch von einem gemeinsamen Ausschuss mit den Abgeordneten geprüft und von der Nationalversammlung verabschiedet werden.