Der Bund führt den Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP) weiter. Damit unterstützt er im Rahmen der Umsetzung des NAP Projekte von Kantonen, Gemeinden, Städten und der Zivilgesellschaft. Gesuche zur finanziellen Unterstützung von Projekten, die im Jahr 2021 realisiert werden sollen, können laut Angaben des Bundes noch bis 30. Juni 2020 eingereicht werden. Nachdem im vergangenen Jahr neun Projekte einen Zuschuss erhielten, sind es im laufenden Jahr bereits 16 Projekte mit rund einer Million Franken. Vier davon wurden von Kantonen eingereicht, drei von Städten, sieben von zivilgesellschaftlichen Organisationen und zwei von Universitäten. Während fünf Jahren will der Bund insgesamt fünf Millionen Franken für Projekte ausgeben. Die Umsetzung des nationalen Impulsprogramms dauert noch bis Mitte 2023. Die Stiftung Zukunft CH hatte bereits im März 2020 in ihrem Infodienst auf die fragliche Wirkung des Aktionsplans hingewiesen und das unterstützte Projekt zur muslimischen Seelsorge in öffentlichen Institutionen unter die Lupe genommen.