Die EDU Schweiz kritisiert in ihrer Vernehmlassungsantwort vom 12. Juli 2017 zu steuerlichen Abzügen für Kinderdrittbetreuungskosten den Bundesrat, die Rechte der Kinder zu missachten. Um gut ausgebildete Mütter ins Berufsleben zu locken, will dieser Kinderdrittbetreuungskosten steuerlich stärker absetzbar machen. Eine Förderung der Erwerbstätigkeit von Müttern ohne Berücksichtigung der Folgen für Kinder widerspricht allerdings laut der EDU der UNO-Kinderrechtskonvention. Dort heisst es, dass bei „allen Massnahmen, die Kinder betreffen, … das Wohl des Kindes… vorrangig zu berücksichtigen ist.“ Ebenso hat das Kind „soweit möglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden“. Bei der Rekrutierung von Fachkräften für die Wirtschaft aber handelt es sich gemäss EDU nicht um zwingende Umstände, die es rechtfertigen würden, das verbriefte Recht des Kindes auf elterliche Betreuung in Frage zu stellen. Die EDU lehnt eine Erhöhung der Kinderdrittbetreuungsabzüge daher ab. Stattdessen plädiert sie für eine Erhöhung des Kindergeldes, welches den Eltern eine freiere Entscheidung über familieninterne oder externe Kinderbetreuung ermöglichen würde.

EDU-Präsident Hans Moser sieht, wie er gegenüber Zukunft CH mitteilte, eine Diskrepanz zwischen der vorherrschenden familienpolitischen Meinung und der gelebten Realität. „Von Wirtschaftskreisen und Frauenorganisationen wird der edle Stand einer Familienfrau und Mutter eher verpönt. Es gibt aber viele Frauen, die diese Aufgabe mit viel Herzblut ausüben.“ Allerdings hätten Eltern, die Ihre Kinder im Familienkreis aufwachsen liessen, nur eine kleine Lobby. Wer sich nicht in den medialen und familienpolitischen Mainstream einreihe, der werde finanziell benachteiligt.