Kruzifixe in Klassenzimmern verletzen keine Grundrechte. Diesen Entscheid fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg am 18. März 2011. Noch im November 2009 stufte dieselbe Kammer das Kruzifix an staatlichen Schulen in Italien als Verstoss gegen die Grundrechte auf Religions- und Gewissensfreiheit sowie auf Ausbildung ein. Anlass dazu war die Klage einer Mutter von Schulkindern, welche sich durch die Kruzifixe im Schulzimmer ausgeschlossen fühlten. Daraufhin hatte Italien eine Überprüfung durch die 17 Richter des EGMR beantragt. Die grosse Kammer betonte nun, „dass sich nicht beweisen lässt, ob ein Kruzifix an der Wand eines Klassenzimmers einen Einfluss auf die Schüler hat, auch wenn es in erster Linie als religiöses Symbol zu betrachten ist“. Im Prinzip habe der EGMR die Entscheidungen der Staaten auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts zu respektieren. Das gelte auch für den Stellenwert, den sie der Religion beimessen, „sofern diese Entscheidungen zu keiner Form der Indoktrinierung führen“. Das Urteil der Grossen Kammer ist endgültig und kann nicht mehr angefochten werden.