In Europa haben die Menschenrechte seit 1959 ihre eigene Gerichtbarkeit. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz in Strassburg soll die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch die Vertragsstaaten sicherstellen. Ein von Dr. Grégor Puppinck verfasster Bericht des „European Center for Law and Justice“ dokumentiert enge Verbindungen zwischen den Richtern des EGMR und der von George Soros finanzierten „Open Society“.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellt für viele Europäer den Inbegriff von Gerechtigkeit dar. In neuerer Zeit beobachten Experten jedoch eine immer ideologisch eingefärbte Auslegung der Bestimmungen der Konvention. Die jeweiligen Konventionsartikel werden dabei zunehmend losgelöst von ihrem Inhalt interpretiert und durch sogenannte „fortschrittliche“, persönliche Ansichten der Richter ersetzt. Sichtbar wurde dies beispielsweise im Urteil vom 16. Januar 2023, in dem die EGMR-Richter die Staaten des Europarats dazu verpflichten, „gleichgeschlechtliche Partnerschaften rechtlich anzuerkennen und zu schützen“. Während der EGMR bisher in jedem Urteil die Meinung vertreten hatte, gleichgeschlechtlichen Paare müsse lediglich eine Möglichkeit zugestanden werden, ihre Verbindung rechtlich zu regeln, behauptet er im neusten Urteil nun, der Wille der Bürger eines Staates könne der Institutionalisierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften nicht entgegenstehen.

Diese neuste, äusserst fantasievolle Umdeutung des Artikels 8 (Recht auf Privatsphäre) steht für eine Reihe vorhergegangener, ähnlich ideologisch beeinflusster Urteile. Kritische Experten wie Dr. Grégor Puppinck, Direktor des „European Center für Law and Justice“ stellen in den zwischen 2009 und 2019 gefällten Urteilen eine zunehmend ideologische Färbung fest. Stossend ist dabei unter anderem die Verbandelung mit Nichtregierungsorganisationen, die eine politische Agenda vorantreiben. Nicht weniger als 22 der 100 der zwischen 2009 und 2019 am EGMR tätigen Richter hatten vor ihrem Amtsantritt für NGOs mit Verbindungen zu Soros „Offener Gesellschaft“ (Open Society) gearbeitet und auffälligerweise entschieden genau diese 22 Richter insgesamt fast 90 Prozent der Fälle, an denen die mit Soros verbandelten NGOs beteiligt waren.

Um die Schaffung weiterer ideologisch begründeter Urteile zu verhindern, arbeitet das in Polen angesiedelte „Institut Ordo Iuris für Rechtskultur“ an einer detaillierten Analyse des Urteils. gleichzeitig bereitet es ein Memorandum vor, in dem aufgezeigt wird, welche rechtlichen Schritte unternommen werden müssen, um verbindlichen Widerstand gegen das ideologische Urteil des Strassburger Gerichtshofs zu leisten. Ordo Iuris wird dabei an die Regierungen verschiedener EU-Staaten appellieren, Auslegungserklärungen zu verabschieden, mit denen die Radikalen daran gehindert werden, die Institutionalisierung gleichgeschlechtlicher Beziehungen rechtswidrig zum Zwang zu erheben.

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