Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat, wie er am 21. September 2023 bekanntgab, ein Urteil gefällt, das die Zurückweisung illegaler Migranten an den Binnengrenzen der EU für rechtswidrig erklärt. Binnenstaaten sind Länder ohne Verbindung zum Meer. Gemäss dieser Entscheidung dürfen Binnenstaaten wie Luxemburg oder Österreich und andere keine illegalen Migranten mehr an ihren Grenzen ins Nachbarland zurückweisen, selbst wenn diese eine Gefahr darstellen. Nicht-EU-Ausländer könnten lediglich ggf. in Gewahrsam genommen werden, wenn sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen oder verdächtigt werden, eine Straftat (abgesehen von der illegalen Einreise) begangen zu haben.

Statt einer Zurückweisung muss den illegalen Einwanderern die Möglichkeit gewährt werden, ihren Migrationsstatus zu klären, so der EuGH. Zudem muss ihnen eine Frist zur freiwilligen Ausreise gegeben werden, bevor als letztes Mittel eine Abschiebung durchgeführt werden darf, selbst wenn die illegalen Einwanderer keinen Asylantrag gestellt haben. Der EuGH hebt hervor, dass an den Binnengrenzen andere Regeln gelten als an den Aussengrenzen, da Personen bereits beim Überschreiten der Grenzlinie als eingereist gelten.

Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Durchführung von Binnengrenzkontrollen und bedeutet, dass die erwartete Einschränkung der Einreisen durch solche Kontrollen nicht rechtmässig erreicht werden kann. Das Urteil hat weitreichende Signalwirkung auf die europäische Migrationspolitik, denn damit dürfte der Anreiz für illegale Einreisen verstärkt werden.