Künftig müssen nach religiösen Riten geschlachtete Fleischprodukte gekennzeichnet werden. Das sieht ein neuer Beschluss des EU-Parlaments vor. Laut der eines Artikels auf der Verlagsseite Kopp Online sollen damit Muslime in Europa vor dem versehentlichen Genuss von nicht Islam-konformem Fleisch geschützt werden. Seit vielen Jahren, so der Bericht, hätten die islamischen Verbände in Europa diesbezüglich bereits Druck auf die EU ausgeübt. Mittlerweile hätten die Abgeordneten im Strassburger Europaparlament nachgegeben: Mehr als 90 Prozent der EU-Parlamentarier stimmten nun für eine solche Pflicht, durch die künftig Fleisch, bei dem die Tiere geschächtet, also ohne Betäubung geschlachtet wurden, deutlich gekennzeichnet werden muss. Dabei sollen die Angaben gut lesbar auf der Verpackungsvorderseite hervorgehoben werden. Schriftart, Grösse und auch der Farbkontrast der Hinweise werden von der neuen EU-Richtlinie geregelt.
Schlachttiere sollen bei einer so genannten halal-Schlachtung (gläubige Muslime nehmen nur Nahrung zu sich, die rein, also „halal“ ist) nicht betäubt sein und bei vollem Bewusstsein ausbluten. Das jedoch widerspricht dem europäischen Tierschutz. Nichtsdestotrotz dürfe z.B. der türkische Schlachter Rüstem Altinküpe aus Asslar-Werdorf in Deutschland mit richterlicher Genehmigung schächten, so der Bericht auf Kopp online weiter. Künftig müsse der Metzger aber nach der neuen EU-Verordnung sein Fleisch gesondert kennzeichnen.
Mit den neuen Bestimmungen, die in der neuen EU-Richtlinie zur Kennzeichnung von Lebensmitteln enthalten sind, sollen europäische Verbraucher einheitliche Standards bei den Hinweisen auf religiöse Schlachtungen bekommen. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss aber erst noch das zweite EU-Gesetzgebungsorgan, der Rat der 27 Regierungen, zustimmen. Diese Abstimmung findet allerdings voraussichtlich erst nächstes Jahr statt.