Das überparteiliche Abstimmungskomitee „Nein zu diesem Zensurgesetz!“, ist am 11. November 2019 in Bern erstmals an die Öffentlichkeit getreten und hat seine Argumente präsentiert. Gemeinsam mit dem LGBT-Komitee „Sonderrechte NEIN!“ kritisieren mehrere Referenten die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm auf sexuelle Orientierung (Volksabstimmung vom 9. Februar 2020) als unverhältnismässigen Angriff auf die Meinungsäusserungs-, Gewissens- und Gewerbefreiheit.

Für das Abstimmungskomitee ist es selbstverständlich, dass gleichgeschlechtlich empfindende Menschen gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft sind, die es nicht nötig haben, zur vermeintlich schwachen und schützenwerten Minderheit degradiert zu werden. Das Komitee bezieht klar Stellung gegen Hass, Ausgrenzung, Mobbing und Gewalt jeglicher Couleur, die beim allergrössten Teil der Schweizer glücklicherweise keine Chance haben. Wer Menschen aufgrund bestimmter Merkmale beleidigt oder herabsetzt, begibt sich ins Abseits und erntet gesellschaftliche Ächtung. Medien, Verbände aber auch gewöhnliche Bürgerinnen und Bürger agieren längst als demokratisches Korrektiv, das immer wieder zugunsten von Minderheiten Partei ergreift.

Bestehende rechtliche Instrumente genügen

Eine sog. „Diskriminierungs-Strafnorm“ ist angesichts der existierenden Realitäten nicht nur unnötig, sondern in höchstem Masse kontraproduktiv. Sowohl das Strafgesetz- als auch das Zivilgesetzbuch bieten bereits heute ausreichende rechtliche Instrumente, die bei Hasskriminalität gegen LGBT-Personen angewendet werden können. Gerade Gewaltaufrufe und -Anwendung jeglicher Art sind selbstverständlich schon heute strafbar – sie müssen nur konsequent zur Anzeige gebracht werden. Die von LGBT-Verbänden reklamierte Gesetzeslücke besteht einzig darin, dass ein Gesetz fehlt, mit dem auch gegen allgemein gehaltene, für diskriminierend befundene Äusserungen vorgegangen werden kann, sowie, dass Vereinigungen berechtigt sind, Anzeige zu erstatten.

Misstrauensvotum gegenüber dem Volk

Zusätzliche Artikel, die scheinbar vor Diskriminierung schützen, kommen einem Misstrauensvotum gegenüber mündigen Schweizer Bürgern gleich. Denn: Zum Wesen einer freien, pluralen Gesellschaft gehört die Meinungsvielfalt. Es gibt keinen Rechtsanspruch, vor jeder Äusserung und jedem Verhalten, das jemand als beleidigend bzw. diskriminierend empfindet, geschützt zu sein. Meinungsvielfalt muss auch das Recht einschliessen, sich mit Homo- und Bisexualität kritisch auseinanderzusetzen und das öffentlich äussern zu dürfen, sofern zwischen den Menschen an sich und der sexuellen Orientierung unterschieden wird.

Meinungsäusserungen aus dem demokratischen Diskurs zu verdrängen – auch wenn man sie als „irritierend“ betrachten mag – ist brandgefährlich. Es war in diesem Land lange Zeit ein breit abgestützter Konsens, ein möglichst breites Meinungsspektrum zu akzeptieren statt bestimmte Ansichten zu kriminalisieren. Dies hat sich bewährt. Die Radikalisierungsgefahr dagegen ist wesentlich grösser, wenn Selbstzensur um sich greift und sich Bürger aus Unsicherheit oder einem Ohnmachtsgefühl heraus gezwungen sehen, sich aus demokratischen Debatten zu verabschieden.

Angriff auf Gewissens- und Gewerbefreiheit

Entgegen den Behauptungen der Befürworter ist das neue Zensurgesetz kein reiner „Hate Crime“- und erst recht kein „Anti-Gewalt-Paragraph“ – zu Gewalt aufzurufen oder diese anzuwenden, ist schliesslich bereits heute strafbar. Schwer wiegt dagegen die sog. Gleichbehandlungsbestimmung (Absatz 5), welche in wirtschaftliche Beziehungen zwischen Privaten eingreift. Diese besagt, dass für die Allgemeinheit bestimmte Leistungen „nicht aufgrund der sexuellen Orientierung“ verweigert werden dürfen. Gewissensvorbehalte und die Gewerbefreiheit wären mit hoher Wahrscheinlichkeit akut gefährdet – wie Erfahrungen aus dem Ausland mit ähnlichen Strafnormen gezeigt haben. Das ist fatal: Freiheit darf nicht nur darin bestehen, dass jeder tun kann, was er will. Sie umfasst auch, nicht tun zu müssen, was man nicht will.

Halten wir uns vor Augen: Eine Gesellschaft ist noch nie an zu viel Meinungsfreiheit gescheitert. Das Strafrecht darf nicht zu einem politischen Lenkungsinstrument verkommen, das mitunter subjektiv eingefärbten Richterentscheiden Tür und Tor öffnet und an den Grenzen einer Gesinnungsjustiz ritzt.

Darum sagen wir am 9. Februar 2020: NEIN zu diesem Zensurgesetz!

Weitere Infos unter: zensurgesetz-nein.ch