Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass anerkannte Flüchtlinge nur einen Partner in die Schweiz nachholen können. Es erlaubte einem Türken nicht, zusätzlich zu seiner rumänischen Lebensgefährtin seine zwei anderen Ehefrauen und elf Kinder in die Schweiz zu holen. Laut eines Berichts des „Anzeiger von Uster“ vom 31. Oktober 2007 war der Mann vor 13 Jahren aus der Türkei nach Rumänien geflüchtet, wo er seine Frau kennen lernte und ein Kind mit ihr bekam. 2001 wurde er wieder in die Türkei überstellt, wo er zwei weitere Ehefrauen und elf Kinder hat. 2002 flüchtete er in die Schweiz und holte ein Jahr später seine rumänische Lebensgefährtin mit Kind nach. Diese wurden in der Schweiz aufgenommen, ebenso zwei weitere Kinder, die in der Schweiz geboren waren. Danach stellte der Mann zweimal einen Antrag auf Familienzusammenführung für seine anderen Frauen und Kinder, da er mit allen Frauen und Kindern eine Familieneinheit bilde, wie er argumentierte. Die Anträge wurden jedoch vom Bundesamt für Migration abgelehnt. Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt.