Im Juni 2018 ist der Schweizer Psychologe Philip Jaffé in New York von den Vertragsländern der UNO-Kinderrechtskonvention für vier Jahre zum Mitglied im UNO-Kinderrechtsausschuss gewählt worden. Jaffé, der vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) offiziell als Kandidat nominiert wurde und sein Amt am 1. März 2019 antritt, ist Direktor des „Centre interfacultaire en droits de l’enfant“ der Universität Genf und ein Verfechter der Gender-Ideologie.

In Zusammenarbeit mit dem Europarat führte er als damaliger Direktor des „Universitären Instituts Kurt Bösch“ 2013 in Sion ein Kolloquium mit dem Titel „Das Recht des Kindes und des Jugendlichen auf seine sexuelle Orientierung und seine Geschlechtsidentität“ durch. Als Ergebnis forderte Jaffé damals, in den Schulen spätestens gegen Ende der Primarstufe „Präventionsmassnahmen gegen Homophobie durchzuführen“, notfalls „über den Weg von zwingenden gesetzlichen Anordnungen“.

Wie falsch es ist, schon bei Kindern und Teenagern von einer gefestigten homosexuellen Identität auszugehen und entsprechend ihr „Coming-Out“ zu fördern, zeigt eine viel beachtete US-Studie mit 10‘000 befragten Jugendlichen (Savin-Williams 2007). Demnach erlebten bis zu 98 Prozent der Jugendlichen, die mit 16 eine homo- oder bisexuelle Neigung angaben, innerhalb eines Jahres eine spontane Veränderung hin zur Heterosexualität. Der drei Mal jährlich in Genf tagende Kinderrechtsausschuss prüft die Umsetzung der Kinderrechtskonvention in den Vertragsstaaten und gibt entsprechende Empfehlungen ab.

Interessant wäre es auch zu wissen, wie es zur Nominierung von Professor Philip Jaffé kam. Die Antwort der Direktion Völkerrecht des EDA auf die Anfrage von Zukunft CH, welches Gremium Jaffé aufgrund welcher Kriterien nominiert habe, zeugt allerdings nicht von grosser Auskunftsfreudigkeit:

„Generell lässt sich festhalten, dass es weder einen einheitlichen Kriterienkatalog noch ein standardisiertes Verfahren betreffend der Vorschläge für Schweizer Kandidaturen gibt, da jede mögliche Stellenbesetzung auf diesem Niveau individuell angegangen werden muss; dies unter Berücksichtigung des Stellenanforderungsprofils, der zum Teil zeitlich kurzfristig gesetzten Vorgaben für die Einreichung einer Kandidatur, des persönlichen Interesses eines potentiellen Kandidaten sowie dessen Verfügbarkeit.“

Etwas mehr Transparenz bei der Besetzung so wichtiger Stellen wäre durchaus wünschenswert.

Bei ihrer letzten Überprüfung durch den Kinderrechtsausschuss im Jahre 2015 wurde die Schweiz übrigens dazu aufgefordert, „umfassende Rechtsgrundlagen gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität zu schaffen und diese in Artikel 261bis des Strafgesetzbuches zu verankern.“ Was die sexuelle Orientierung angeht, hat das Parlament in der Wintersession 2018 die Forderung des Kinderrechtsausschusses bereits umgesetzt.

Damit ist klar: Jaffé wird im Kinderrechtsausschuss auf viele Gleichgesinnte treffen. Von daher passt er ganz gut in den Kreis der obersten Hüter der Kinderrechte. Ob damit allerdings auch dem Kindeswohl gedient ist, ist eine andere Frage.