Die Delegierten der EDU Schweiz fassten am 11. April in Olten die Parolen für die Abstimmungsvorlagen vom 14. Juni. Sie empfehlen alle vier Vorlagen zur Ablehnung. Das Nein zur verfassungsrechtlichen Grundlage für die Präimplantationsdiagnostik (PID) fiel am deutlichsten aus. Samuel Kullman von der EDU Bern gab zu bedenken, dass die PID zur Selektion zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben führt: Die Geborenen unterziehen die Ungeborenen einer Qualitätskontrolle. Weitere negative Folgen der PID seien eine geringere Akzeptanz von behindertem Leben und die Vernichtung von Tausenden überzähligen Embryonen. Die PID könne zudem kein gesundes Kind garantieren. Die Delegierten der EDU Schweiz teilten diese ethischen Bedenken und beschlossen mit 61 zu 1 Stimmen bei fünf Enthaltungen die Nein-Parole.