Die EVP fordert die Medizinischen Gesellschaften beider Basel auf, sicherzustellen, dass ihre Standesordnung betr. assistiertem Suizid eingehalten wird.
Immer wieder beschäftigt sich die Öffentlichkeit mit dem Thema des assistierten Suizids. Besonders in den Kantonen BS und BL berichten die Medien regelmässig von einer fragwürdigen Praxis im Bereich des assistierten Suizids durch die für den Verein Life Circle tätige Ärztin Erika Preisig. Die EVP fordert nun die zuständigen Standesorganisationen zu einer Untersuchung der Praktiken ihres Mitgliedes auf. Die Verschreibung des todbringenden Medikaments Natrium-Pentobarbital unterliegt einer ärztlichen Verschreibungspflicht. Deshalb hat der Berufsverband der Ärzteschaft (FMH) die ethischen Fragen rund um die Suizidbeihilfe in Artikel 17f der Standesordnung der FMH geregelt, indem sie die Richtlinien der Schweizerischen Akademie für Medizinische Wissenschaften zur Suizidbeihilfe für alle Mitglieder verbindlich erklärt. Darin wird auch festgehalten, dass eine Verletzung derselben durch einen Vertreter/eine Vertreterin des Berufstandes standesinterne Sanktionen zur Folge hat. Die derzeit gültigen Vorgaben lauten:
“In jedem Fall hat der Arzt das Recht, Suizidbeihilfe abzulehnen. Entschliesst
er sich zu einer Beihilfe zum Suizid, trägt er die Verantwortung für die Prüfung der
folgenden Voraussetzungen:
– Die Erkrankung des Patienten rechtfertigt die Annahme, dass das Lebensende nahe ist.
– Alternative Möglichkeiten der Hilfestellung wurden erörtert und soweit gewünscht auch eingesetzt.
– Der Patient ist urteilsfähig, sein Wunsch ist wohlerwogen, ohne äusseren Druck entstanden und dauerhaft…”

Nun häufen sich in den Medien Berichte, dass in Basel durch den Verein Life Circle vermehrt Suizidbeihilfe bei Menschen durchgeführt wird, welche möglicherweise die obigen Voraussetzungen nicht erfüllten. Im Herbst 2013 hat der Fall Pietro d’Amico und Anfang August 2015 jener von Gill Pharaoh ein Medienecho erzeugt. Im Fall d’Amico hat dessen Familie nachgewiesen, dass die Arztzeugnisse gefälscht und äusserst lückenhaft waren. Im Fall Pharaoh hat die Verstorbene vor laufenden Kameras beteuert, dass sie gesund sei. Es besteht in beiden Fällen die Möglichkeit, dass die Standesordnung nicht eingehalten worden ist. Laut Medienberichten soll Life Circle für weitere Fälle von Sterbetourismus offen sein. Zusätzlich ist laut Aussagen der Staatsanwaltschaft der Tatbestand von Selbstbereicherung nicht auszuschliessen. Da die verantwortliche Ärztin in BL praktiziert, aber in Basel ein Sterbezimmer unterhält, fällt deren Tätigkeit in die Verantwortung beider Standesorganisationen. Eine angemessene Untersuchung dürfte im Interesse ihrer Mitglieder und der Öffentlichkeit sein.

Die EVP BS und BL bitten deshalb die ärztlichen Standesorganisationen beider Halbkantone die Tätigkeit des oben genannten Vereins und deren ausführender Ärztin durch ihre Ethikkommissionen zu überprüfen. Wie oben angemerkt, sind die Standesorganisationen verantwortlich dafür, um sicherzustellen, dass ihre Standesordnung eingehalten wird.