Jedes Jahr am 6. Februar findet der „Internationale Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung“ statt. Mädchenbeschneidung ist in der Schweiz und in vielen anderen Ländern verboten. Trotzdem nimmt die Zahl der Betroffenen global jährlich um etwa drei Millionen zu.

Von Ursula Baumgartner

Unter der Abkürzung „FGM/C“ versteckt sich oft viel Leid: „Female Genital Mutilation/Cutting“ bezeichnet die in vielen Ländern gängige Praxis, Teile der äusseren weiblichen Geschlechtsorgane zu entfernen. Häufig wird dieser Eingriff schon im Kindesalter vorgenommen und soll laut „Terre des Femmes“ das Lustempfinden von Mädchen verringern. Etwa ein Viertel der Betroffenen stirbt bei oder während der Genitalbeschneidung. Bei den Überlebenden treten je nach Grad, in dem die Behandlung durchgeführt wurde, unterschiedliche Folgen auf, „wie z.B. Blutverlust, Infektionen (z.B. HIV/AIDS), Wucherungen, Fistelbildung, chronische Schmerzen, Schwierigkeiten beim Urinieren und Menstruieren, Inkontinenz, Unfruchtbarkeit, hohes Geburtsrisiko für Mutter und Kind und weitere gynäkologische Probleme“. Doch nicht nur die körperlichen, auch die psychischen Folgen sind zu bedenken, will man den Betroffenen helfen. Hier sind laut „Terre des Femmes“ „Angststörungen, Schlaflosigkeit, Posttraumatische Störungen, Konzentrationsschwäche, Depressionen und Traumata“ zu nennen.

Die Zahlen in der Schweiz

Geschätzt rund 22`000 Frauen und Mädchen in der Schweiz sind laut Angaben des Netzwerkes gegen Mädchenbeschneidung Schweiz von der Beschneidung betroffen oder bedroht. Aus diesem Grund versucht die Schweizer Politik schon seit längerem, diesem Problem Herr zu werden. Seit 2012 ist die Mädchenbeschneidung verboten und steht unter Strafe. Im November 2020 wurden vom Bundesrat „Massnahmen gegen Mädchenbeschneidungen“ verabschiedet. Diesen war ein Postulat der Nationalrätin Natalie Rickli (SVP) im Jahr 2018 vorausgegangen, das betont, dass ein Grossteil der Schweizer Hebammen und Frauenärzten sowie 15 Prozent der Kinderärzte bereits Kontakt mit beschnittenen Frauen hatte. Um die Vorgänge effizienter strafrechtlich verfolgen zu können, definiert der Bericht des Bundesrats von 2020 u.a. Personengruppen, die meldeberechtigt sind. Hierunter fallen nicht nur Mitarbeiter in Beratungsstellen, sondern auch Privatpersonen sowie neu auch Ärzte und Hebammen, die damit nicht gegen ihr Berufsgeheimnis verstossen.

 

Betroffene (und auch um andere Besorgte) finden beim Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz Hilfe: www.maedchenbeschneidung.ch