Der Dachverband Freikirchen.ch setzt sich mit Nachdruck dafür ein, keine Zertifikationspflicht für religiöse Veranstaltungen als Eingangskontrolle einzuführen. Gottesdienste sind ein Ausdruck der freien Religionsausübung und dürfen nicht durch eine Identitätskontrolle jeglicher Art reglementiert werden. Dies schreibt der Verband in einer Stellungnahme vom 27. August 2021.

Der Dachverband Freikirchen.ch hatte schon Ende April 2020 ein Corona-Schutzkonzept ausgearbeitet, damit im Rahmen der geltenden Schutzmassnahmen wieder Kirchenanlässe im üblichen Rahmen stattfinden können. In den eineinhalb Jahren Pandemiezeit hätte es somit auch keine Ansteckungscluster in Freikirchen gegeben, so der Verband in seiner Stellungnahme. Mit dem Slogan AHAL (Abstand, Hygienemassnahmen, Alltagsmasken und Lüften) hätten diese Massnahmen den grössten Effekt auf eine mögliche Ausbreitung des Covid-19 Virus. Zudem erfolgten laufend Anpassungen der Schutzkonzepte.

Nun informierte am 25. August 2021 der Bundesrat, dass er nach einer Vernehmlassung das Covid-Zertifikat für weitere Orte und Veranstaltungen einführen wolle. „Dies würde für Freikirchen bedeuten, dass sie ab 30 Teilnehmenden an ihren Veranstaltungen eine Zertifikationspflicht einführen müssten“, erklärt der Verband, der sich schon bei der Einführung der Zertifikationspflicht für Grossveranstaltungen gegen eine Zertifikationspflicht ausgesprochen hatte. „Aufgrund der Bewertung dieses Argumentariums lehnt die Leiterkonferenz des Dachverbandes Freikirchen.ch das Covid-Zertifikat als Zugangskontrolle für Gottesdienste mit Nachdruck ab“, wird in der Stellungnahme betont. Gottesdienste seien ein Ausdruck der freien Religionsausübung und dürften nicht durch eine Identitätskontrolle jeglicher Art reglementiert werden. Dies machte ein Gerichtsurteil am 06. Mai 2021 am Cour des Justice, Chambre constitutionnelle, Kanton Genf deutlich.

„Die Freikirchen können mit dem Schutzkonzept und AHAL einen sicheren Besuch ihrer Veranstaltungen garantieren. Es ist unverhältnismässig eine Zertifikationspflicht einzuführen und Pastoren zu Hilfspolizisten an der Eingangstüre zu machen. Aufgrund der leiblichen Erfahrung im Gottesdienst (wie Abendmahl und Singen) kann der Gottesdienst nicht einfach in die digitale Welt verschoben werden. Im Gegensatz zu einem Restaurantbesuch ist die Gottesdienstteilnahme für Christen elementar und muss anders bewertet werden“, so der Verband. Freikirchen.ch plädiere deshalb dafür in der vom Bundesrat am 11. August 2021 ausgerufenen Normalisierungsphase auch den Veranstaltern grössere Freiheit zuzusprechen. Deutschland habe bei der Einführung der Zertifikationspflicht am 23. August 2021 bewusst Kirchen von dieser ausgeschlossen.

Der Verband plädiert dafür, dass sich Kirchen ihre Regeln zur Pandemiebekämpfung selbst geben können und aufgrund der Ablehnung der Zertifikationspflicht nicht das Gemeindeleben verunmöglicht wird. Mit über 200’000 Gottesdienstteilnehmenden müssten mit der 2/3-Saalbeschränkung nach wie vor vielen Personen das leibliche Gottesdiensterlebnis vorenthalten werden.