Gender-Sternchen, Doppelpunkt und Binnen-I sollen in amtlichen Publikationen weiterhin verboten bleiben. Der Bundesrat anerkenne zwar das Anliegen, eine Sprache zu verwenden, die möglichst alle Menschen anspricht, doch die Verwendung des Gender-Sternchens und anderer Zeichen sei heute Ausdruck einer bestimmten gesellschaftspolitischen Haltung, die der Bund als neutrale Stelle nicht einnehmen will.

Am 24. August 2022 äusserte sich die Schweizer Landesregierung ablehnend zur Verwendung der Gender-Sprache in Texten des Bundes. Anlass der bundesrätlichen Stellungnahme war die am 11. Mai 2022 eingereichte Forderung von SP-Nationalrätin Céline Widmer, dass ein 2021 in Kraft gesetztes Gendersprache-Verbot der Bundeskanzlei wieder gekippt werden solle. Der „Gender-Bann“ sei nicht zeitgemäss und entspreche nicht der sprachlichen Gleichbehandlung aller Geschlechter, so Widmer.

Der Bundesrat sieht dies anders, er hält diese „noch stark experimentelle Schreibweise“ nicht für das geeignete Mittel, um das Anliegen einer inklusiven Sprache umzusetzen. Die Bundesverwaltung achte jedoch seit Mitte der 90er-Jahre auf eine geschlechtergerechte Sprache. Die ablehnende Antwort des Bundesrats stellt keine Überraschung dar. Bundesrätin Karin Keller-Sutter hatte bereits im Herbst 2021 in einem Interview mit dem Blick erklärt, sie könne dem Gender-Sternchen nichts abgewinnen, sondern sehe darin eine „Verhunzung der Sprache“. Wer für Frauen kämpfen wolle, solle für die „richtigen Fragen“ kämpfen, findet die Bundesrätin und fragt: „Was bringt diese ganze Genderdiskussion einer alleinerziehenden Mutter, die sich durchs Leben kämpfen muss?“

Nationalrätin Céline Widmer nimmt die bundesrätliche Antwort zur Kenntnis und verzichtet vorläufig auf weitere Schritte.