Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat am 26. Oktober 2016 eine Beschwerde des Bundes der Evangelischen Schweizer Jungscharen (BESJ) abgelehnt. Dieser hatte geklagt, nachdem ihm das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) 2014 nach neunjähriger Unterstützung die finanzielle Förderung gestrichen hatte. Der BESJ bezwecke nicht die Förderung von Kindern und Jugendlichen. Im Vordergrund stünde die Verbreitung des Glaubens, begründete das BSV den Entscheid, den das BVGer nun bestätigt hat. Der Entscheid des BVGer lässt tief blicken. Der BESJ erfülle „die Merkmale der evangelikalen Bewegung“, heisst es in der Urteilsbegründung. Weiter wird angeführt, dass „persönliche Verpflichtungen wie Konkubinatsverbot“ oder „das Verbot von gleichgeschlechtlichen Beziehungen“ eine „stark einschneidende Komponente“ hätten, was auf die Bibel als oberste Autorität hinweise. Damit aber „beurteilt ein Gericht eine Glaubenspraxis als negativ, wie sie von unzähligen Christen in der Schweiz geteilt wird”, kritisiert das Magazin IdeaSpektrum. Ein ganz bestimmtes Glaubensverständnis werde hier zum Ausschlusskriterium gemacht. Neutral ist das BSV jedenfalls nicht. Denn im krassen Widerspruch zum vorliegenden Entscheid unterstützt das BSV die völlig ideologische „Milchjugend“. Diese wirbt im regemässig erscheinenden „Milchbüechli“ für „falschsexuelle Welten“, d.h. für normabweichende Formen der Sexualität inklusive Sadomasochismus. Einen Einblick ins abartig-revoltionäre Weltbild der Milchjugend gibt auch der Artikel: Der „Süsse Schmerz“ der Gender Studies.