Wie die EU-Institutionen mit denen verfahren, die es wagen, sich den Grossmachtplänen Brüssels zu widersetzen, zeigt der neueste „Brief aus Brüssel“ des Insituts für Demografie, Allgemeinwohl und Familie (iDAF) vom Dezember 2017. Die Erfahrungen Grossbritanniens nach dem Brexit sind auch eine Warnung an die Schweiz, die sich davor hüten sollte, sich durch einen Rahmenvertrag – eine institutionelle Einbindung – näher an den totalitären Moloch zu binden, als unbedingt nötig:

„Am 29. März beantragte das Vereinigte Königreich Grossbritannien ganz formell, aus der EU auszutreten. Es ist aber keineswegs sicher, dass es bis zum 31. März 2019 wirklich dazu kommt. Irgendwie könnte das Königreich doch Mitglied bleiben. Dafür gibt es Hinweise. Einerseits liessen die Institutionen der EU in diesem Jahr nichts unversucht, um von Brüssel und Strassburg aus den Austrittsprozess zu torpedieren und die Verhandlungen mit London so schwierig wie nur irgendwie möglich zu gestalten. Rat, Parlament und Kommission ernannten dafür jeweils ihre eigenen Unterhändler, also drei hochbezahlte Topjobs samt Arbeitsgruppen mit Sonderbeamten für dieselbe Aufgabe. Doch in Wirklichkeit verhandelt nur Michel Barnier offiziell im Namen der EU. Der Franzose, der trotz seiner Amtszeit als EU-Kommissar in Brüssel kaum flüssiges Englisch spricht, hat die Verhandlungsbereitschaft der EU gegenüber Grossbritannien deutlich gemacht: ‘Wir werden Ihnen zeigen, was es bedeutet, die EU verlassen zu wollen.’ Brüssel will seine Regeln also selbst dann noch diktieren, wenn sich ein Mitgliedsstaat davon verabschieden will. Man fragt sich: Hält sich die EU selbst an die von ihr immer wieder beteuerten Werte von Entgegenkommen, Völkerverständigung, Kompromissbereitschaft und guten Willen? Zweifel sind erlaubt, ja es sieht so aus, als ob die Union und ihre Institutionen unfähig und unwillig seien, sich der seit der Osterweiterung 2004 spürbar notwendig gewordenen Selbsterneuerung zu unterziehen. Dagegen soll es im Sinn der technokratischen Elite in Brüssel weitergehen und dazu passt ein Austritt gar nicht. Sollte der Artikel 50 des EU-Vertrages über den Austritt eines EU-Mitgliedsstaats angewendet werden, und ein Mitglied völlig unbefangen austreten können, dann könnte das der Anfang vom Ende der Union nach etwas über 60 Jahren sein. Das will man verhindern.“

Regelmässige Hintergrundinformationen aus den EU-Insitutionen gibts monatlich im „Brief aus Brüssel“ des iDAF: www.i-daf.org