Die vom Staat geschaffene „Katholische Landeskirche von Graubünden“ unterstützt die Beratungsorganisation „adebar“ finanziell. „adebar“ aber verfolgt überwiegend Tätigkeiten (z.B. in den Bereichen Sexualaufklärung und Abtreibung), die mit dem katholischen Glauben unvereinbar sind. Das Bünder Verwaltungsgericht hat diese Unterstützung als zulässig erklärt. Das Bistum Chur wehrt sich nun dagegen vor dem Bundesgericht: Der Staat sei dafür verantwortlich, dass der von ihm geschaffene Kirchen-„Klon“ – die „Landeskirche“ – die Grundwerte und die Freiheit der katholischen Kirche respektiere.

In der Beratungstätigkeit von „adebar“ ist die Abtreibung eine legitime Option, was auch dadurch zum Ausdruck kommt, dass sich „adebar“ mit dem Gedankengut der amerikanischen Abtreibungsorganisation „Planned Parenthood“ identifiziert. „adebar“ stellt darüber hinaus Bescheinigungen über die Beratung Schwangerer unter 16 Jahren aus und wirkt damit an Abtreibungen aktiv mit, weil diese Beratung nach geltendem Recht für eine Abtreibung vorgeschrieben ist (StGB, Art. 120, Abs. 1, c). Die von „adebar“ vertretenen Positionen betreffend Verhütung, künstliche Befruchtung und Sexualaufklärung widersprechen ebenfalls dem katholischen Glauben.

Beschnittene Religionsfreiheit

Das Bistum Chur erachtet den Gang nach Lausanne als ultima ratio in einer Frage, welche die Religionsfreiheit der katholischen Kirche betrifft. Bereits 2012 hatte das Bistum versucht, durch seinen Vertreter in der Verwaltungskommission der „Landeskirche“ (Exekutive) zu erreichen, dass eine sich „katholisch“ nennende Organisation „adebar“ nicht mehr unterstützt. Ziel dieses Vorstosses war es, die Religionsfreiheit der Kirche zu schützen und zu verhindern, dass unter dem Titel „katholisch“ dem Glauben widersprechende Tätigkeiten und Organisationen finanziell gefördert werden. Trotz inhaltlicher Begründung durch den Vertreter des Bistums hielt die Verwaltungskommission an ihrer Haltung fest. Wiederum inhaltlich begründet, versuchte das Bistum in der Folge vergeblich, die Legislative der „Landeskirche“, das „Corpus Catholicum“, zu überzeugen, dass eine Unterstützung von „adebar“ mit dem katholischen Glauben unvereinbar ist und das kirchliche Zeugnis für den Schutz des menschlichen Lebens unglaubwürdig macht.

Nachdem die Rekurskommission (Judikative) der „Landeskirche“ und das Bündner Verwaltungsgericht entsprechende Beschwerden gegen den Entscheid des „Corpus Catholicum“ abgewiesen haben, wendet sich das Bistum nun an das Bundesgericht mit der Bitte um abschliessende rechtliche Klärung. Das Bistum wird den Entscheid des Bundesgerichts selbstverständlich respektieren. Dieses kann zum Schluss kommen, dass unter dem Titel „katholisch“ die finanzielle Unterstützung einer Organisation wie „adebar“ nicht möglich ist. Dies würde den Charakter der „Landeskirchen“ unterstreichen, im Dienst der eigentlichen katholischen Kirche zu stehen, so dass sie nicht gegen den katholischen Glauben handeln dürfen. Das Bundesgericht kann auch zum Schluss kommen, dass es nach schweizerischem Recht zulässig ist, wenn eine vom Staat geschaffene katholische „Landeskirche“ entgegen der Glaubenslehre der katholischen Kirche eine Organisation wie „adebar“ unterstützt. In diesem Fall müsste die katholische Kirche zur Kenntnis nehmen, dass der Staat ihre Religionsfreiheit beschneidet. Denn er würde einer von ihm geschaffenen Organisation, die den Namen katholisch trägt, erlauben, gegen Grundüberzeugungen des katholischen Glaubens zu handeln.

Staat soll Kirchen-„Klon“ zügeln.

„Statt die katholische Kirche anhand ihrer eigenen Organisationsform als Bistum zu anerkennen (mit Pfarreien und Bischof), hat der Staat in einigen Schweizer Kantonen eine Art ‚Klon‘ der katholischen Kirche geschaffen: die ‚Landeskirche‘, die sich katholisch nennt,“ erklärte Bistumssprecher Giuseppe Gracia auf Anfrage von Zukunft CH. Dieser „Klon“ sollte – so die ursprüngliche Idee – für das Original, die Kirche, Steuern eintreiben und dabei helfen, kirchliche Aufgaben zu erfüllen. Inzwischen sei dieses staatlich veranlasste Experiment, das es nur in der Schweiz gäbe, allerdings aus dem Ruder gelaufen. Der Bistumssprecher: „Der ‚Klon‘ kann im Ernstfall machen, was er will. Er nennt sich zwar weiterhin katholisch und handelt im Namen der katholischen Kirche, kann jedoch Organisationen wie ‚adebar‘ mifinanzieren, deren Tätigkeit und Grundwerte nicht zu vereinbaren sind mit den Grundwerten der katholischen Kirche.“

Da es sich um einen staatlich geschaffenen „Klon“ handelt, steht für das Bistum Chur fest: Es liegt „in der Verantwortung des Staates, dass der ‚Klon‘ sich an Folgendes hält“:

  • Keine Einschränkung der Religionsfreiheit der katholischen Kirche.
  • Keine Verunklärung der Grundwerte und Kernbotschaften der katholischen Kirche im öffentlichen Raum. Das Glaubenszeugnis der katholischen Kirche im Allgemein und im Besonderen hinsichtlich des Lebensschutzes (der menschlichen Würde von der Empfängnis an) darf nicht unterminiert und unglaubwürdig gemacht werden.
  • Keine Übernahme der Deutungshoheit über das, was „katholisch“ genannt werden kann oder über das, was den Werten der katholischen Kirche entspricht. Diese Deutungshoheit kommt allein der katholischen Kirche selber zu.