Im Baselbiet sollen Menschen mit Behinderungen in Zukunft vor Benachteiligungen geschützt werden. Das Baselbieter Parlament hat ein von Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) vorgeschlagenes Rahmengesetz gutgeheissen. Der Kanton Baselland könnte damit einer der ersten Kantone werden, welche die Rechte von Menschen mit Behinderung gesetzlich regeln.

Menschen mit Behinderung sollen im Baselbiet zukünftig Zugang zu allen Lebensbereichen erhalten und selbstbestimmter leben können. „Die Ansprüche von Menschen mit Behinderung gehören zu den Menschenrechten – ohne Wenn und Aber!“ begründet Regierungsrätin Monica Gschwind die Notwendigkeit des neuen Gesetzes. Wie die bazonline am 12. Januar 2023 berichtete, sollen Menschen mit Behinderung ein Recht auf den Zugang zu allen Lebensbereichen haben. Ermöglicht werden soll dies unter anderem durch Gebärdendolmetscher, personenfreundlichere Websites oder bauliche Massnahmen. Zurückzuführen ist der Gesetzesvorschlag unter anderem auf die 2017 lancierte Verfassungsinitiative „Für eine kantonale Behindertengleichstellung“. Eine Verfassungsänderung hält die Regierung jedoch nicht für notwendig. „Wir anerkennen die Forderung der Initiative vollumfänglich, aber es gibt schon übergeordnete Gesetze, die Behindertenrechte regeln“, findet Gschwind. In den vergangenen Jahren erarbeitete sie den Gegenvorschlag zur Verfassungsinitiative, nämlich das Baselbieter Behindertenrechtegesetz (BRG), welches vom Landrat jetzt abgesegnet wurde. Die Anpassungen sollen etappenweise vorgenommen werden und auch die Verhältnismässigkeit soll stets gewahrt werden, bekräftigt die Regierungsrätin. Ein Restaurant müsse seine Speisekarte beispielsweise nicht in Blindenschrift anbieten. Umgesetzt werden sollen die Vorgaben durch die vier Instanzen, nämlich durch den Kanton, die Gemeinden, die Träger öffentlicher Aufgaben und die Anbieter öffentlicher Leistungen.

In Kraft treten würde das BRG 2024, der Regierungsrat rechnet für die Jahre 2024 und 2025 mit Ausgaben von 142`000 Franken und ab dem Jahr 2024 mit wiederkehrenden Ausgaben von 2,4 Millionen Franken. Neben einer Anlaufstelle für Behindertenrechte würden mit diesem Geld beispielsweise Fahrten für Personen mit Mobilitätseinschränkungen vom Kanton subventioniert. Noch offen ist, ob das Initiativkomitee wegen des Gegenvorschlags seine Initiative zurückziehen wird. Falls der Landrat das Gesetz mit dem notwendigen 4/5-Mehr beschliesse und die Vorlage nicht verschlechtere, bestehe diese Chance durchaus, erklärte Pascal Ryf (Mitte), Präsident der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission. Einen Beschluss gefällt haben die Initianten jedoch noch nicht, über die Initiative abgestimmt würde voraussichtlich im Sommer 2023. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass das Parlament den Gegenvorschlag akzeptiert. Die zweite Lesung des BRG findet in zwei Wochen statt.