Zwei Jahre nach Inkrafttreten des neuen Nichtraucherschutzgesetzes in Bayern zieht der Initiator des Volksbegehrens für besseren Gesundheitsschutz, Sebastian Frankenberger, eine positive Bilanz. „Studien haben gezeigt, dass beispielsweise die Zahl der Herz-Kreislauf-Erkrankungen drastisch gesunken ist. Die Lebensqualität hat sich insbesondere für diejenigen gebessert, die in der Gastronomie arbeiten“, stellte Frankenberger, gegenwärtig Bundesvorsitzender der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), fest. Auch sei der Anteil der rauchenden Jugendlichen zurückgegangen.
„Alle schlechten Prophezeiungen haben sich nicht bewahrheitet. Die meisten Wirte halten sich an die Bestimmungen und konnten so neue Gäste gewinnen. Vom weit verbreiteten Kneipensterben kann keine Rede sein.“ Jetzt sei es wichtig, dass andere Bundesländer mitzögen und auch dort den Gesundheitsschutz verbesserten. Es dürfe nicht sein, dass das Überschreiten einer Landesgrenze mit gesundheitlichen Risiken einhergehe, betonte Frankenberger.
Ursprünglich hatte der Freistaat ein schärferes Rauchverbot als andere Bundesländer. Doch nach der Landtagswahl beschloss die schwarz-gelbe Regierung zum 1. August 2009 eine Aufweichung. Seitdem durfte in Nebenräumen von Gaststätten und in Festzelten wieder geraucht werden. Auch in kleinen Ein-Raum-Kneipen war der Zigarettenqualm nicht mehr verboten. Das Aktionsbündnis „Nichtraucherschutz Bayern”, das von der ÖDP initiiert und später auch von SPD und Grünen sowie Nichtraucherinitiativen einschliesslich der christlichen Adventisten in Bayern unterstützt wurde, wollte mit einem Volksentscheid durchsetzen, dass der konsequente Schutz von Nichtrauchern in der Gastronomie wieder eingeführt werde.
Für das zunächst erforderliche Volksbegehren mussten sich innerhalb von 14 Tagen im November/Dezember 2009 zehn Prozent der bayerischen Wahlberechtigten in die in den Rathäusern ausliegenden Unterschriftenlisten eintragen. Das taten knapp 1,3 Millionen Personen oder 13,9 Prozent der Wahlberechtigten. Vor dem Volksentscheid hatte die bayerische Staatsregierung die Möglichkeit, über den eingereichten Gesetzesentwurf für einen „echten Nichtraucherschutz” abzustimmen. Doch der Landtag lehnte am 14. April 2010 das Volksbegehren mit der Mehrheit von CSU und FDP ab. Somit fand am 4. Juli 2010 der Volksentscheid statt, bei dem eine einfache Mehrheit genügte, um Gesetzeskraft zu erlangen. Von 3,5 Millionen abgegebenen Stimmen (37,7 Prozent Wahlbeteiligung) stimmten 2,1 Millionen oder 61 Prozent für den Gesetzesentwurf. Am 1. August 2010 trat in Bayern das mit Volksentscheid angenommene Gesetz zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz GSG) in Kraft.
Quelle: APD