„Der Mann braucht Sex, darum kann er seine Frau, wenn sie sich weigert, im Extremfall schlagen“. Der Basler Islamist Aziz Osmanoglu darf laut des Basler Appellationsgerichts diesen Satz öffentlich sagen. Damit wurde nun der Entscheid des Strafgerichts vom September 2010 bestätigt. Ausgangspunkt für die Anklage war ein Interview mit dem Basler Imam in der TV-Reportage „Hinter dem Schleier – Muslim Report Schweiz“ am 1. April 2010 auf SF1. Darin befürwortete er u.a., dass Männer ihre Frauen schlagen dürfen, um sie zum Geschlechtsverkehr zu zwingen. Die Basler Staatsanwaltschaft erhob Anzeige wegen „öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen und zur Gewalttätigkeit“. Das Strafgericht entschied auf Freispruch. Die Klage ging danach weiter vor das Appellationsgericht. Osmanoglu wurde dennoch erneut freigesprochen: Er habe nur „laut gedacht“. Gerichtspräsident Claudius Gelzer erklärte gemäss der Zeitung „Blick“, dass man dem Basler Imam nicht vorwerfen könne, jemanden direkt zu diesen Taten aufgefordert zu haben. Diverse Politiker zeigten sich bestürzt über das Urteil.