Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl gab kürzlich bekannt, dass Gendersonderzeichen wie das Binnen-I und der Genderstern in der Verwaltungssprache des Bundeslandes künftig nicht mehr zulässig seien. Diese Verwaltungsvorschrift gelte für den Schriftverkehr von Ministerien oder Regierungspräsidien. Zuvor wurde zwar durch das Innenministerium in Stuttgart der Antrag auf ein Volksbegehren gegen eine Genderpflicht an Schulen und Behörden aus formalen Gründen abgelehnt, nun wolle man jedoch durch das anstehende Genderverbot in den Landesbehörden bestehende „Regelungsdefizite heilen“.

Kritik an dieser Entscheidung gab es von den Grünen, jedoch weist die CDU diese Kritik zurück, berichtet die Newsseite stern.de. Man stehe für Klarheit und Verständlichkeit, erklärt Landesgeschäftsführer Tobias Vogt laut eigener Mitteilung. „Wir wollen eine Sprache, die zusammenführt – die verbindet, nicht spaltet“. Von dem Genderverbot seien die Schulen und Hochschulen jedoch nicht betroffen.

Quellen: VDS, welt.de, stern.de