Anlässlich des nationalen Flüchtlingstags am 19. Juni 2021 lanciert die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) eine Kampagne zum Familiennachzug in der schweizerischen Flüchtlingspolitik. Ziel ist es, „den Zugang zu Familienzusammenführungen zu erleichtern und die bestehenden Beschränkungen abzubauen“, erklärt die SFH auf ihrer Webseite. Diese Forderungen könnten jedoch massive Auswirkungen auf die Schweiz haben, zumal die SFH noch weitere Schritte verlangt.

Ein Kommentar von M. Hikmat

So soll vorläufig Aufgenommenen dasselbe Recht auf Familienzusammenführung gewährt werden wie anerkannten Flüchtlingen mit Asyl. Zudem ist die SFH der Meinung, dass der enge Familienbegriff angepasst und über die Kernfamilie hinaus weitere Bezugspersonen für die Familienzusammenführung berücksichtigt werden müssten.

Die SFH ist eine Organisation mit starkem Finanzvolumen (Bilanzsumme 2020 laut Revisionsbericht 13’775‘392 Franken. 2019: 13’303’241 Franken). Vom Bund ist sie mit der Koordination der Hilfswerksvertretung bei Asylverfahren beauftragt. Es ist jedoch nicht das erste Mal, dass die SFH fragwürdige Aktionen organisiert. Bereits im Frühling 2018 lancierte sie eine Petition an den Bundesrat mit der Forderung, dass die Schweiz jährlich 10’000 mehr Flüchtlinge aufnehmen soll.

Jedes Jahr führt die SFH eine Kampagne für die Anliegen von Flüchtlingen durch. Bei der diesjährigen, die sich um die Vereinfachung des Familienzusammenführungsprozesses, auch bei den vorläufig Aufgenommenen, dreht, gehört z.B. dazu, die Wartefristen der Verfahren zu verkürzen. Zudem verlangt die Kampagne das Ausweiten des Familie Begriffs und damit „weitere Bezugspersonen für die Familienzusammenführung berücksichtigen.“ Das bedeutet, dass der Kreis der Familienangehörigen, bei denen ein Familiennachzug in Frage kommt, welche gemäss Schweizer Asyl- und Ausländerrecht klar bestimmt sind, erweitert werden soll. Somit könnten zukünftig auch Geschwister, Tanten usw. zum Familiennachzug gehören.

Die SFH ist nicht die einzige Organisation, die solch durchaus fragwürdigen Forderungen hat. Auch das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) verlangt dasselbe. In seiner Publikation „Unterstützung für Personen aus dem Asylbereich beim Familiennachzug in die Schweiz“ vom Mai 2020 betont das SRK, dass Personen, die zwar gemäss Schweizer Recht die Kriterien für Familiennachzug nicht erfüllen würden, deren Rechte im Zusammenhang mit Familiennachzug gemäss internationalem Recht aber verletzt werden würden, unentgeltlich rechtliche Unterstützung erhalten sollten, um ihre Rechte einfordern zu können. Dies stellt einen klaren Aufruf auf das Verdrängen des schweizerischen Rechts durch das internationale Recht dar. Laut SRK wirke sich die Familienzusammenführung „stabilisierend und positiv auf die Integration aus.“ Mit anderen Worten: Mehr Familienangehörige auf eine schnelle und einfache Art und Weise in die Schweiz zu holen, soll dafür sorgen, dass die Integration der Flüchtlinge in der Schweiz besser funktioniert.

Die Schweiz hat eine humanitäre Tradition, das ist keine Frage. Millionen von Franken werden jedes Jahr für die Flüchtlingsarbeit sowohl in der Schweiz als auch für Aktivitäten und Projekte in den Herkunfts- und Transitregionen von Migration ausgegeben. Gemäss das Staatssekretariat für Migration hat die Schweiz seit Ausbruch der Krise in Syrien im Jahr 2011 über 400 Millionen Franken zur Unterstützung der konfliktbetroffenen Menschen bereitgestellt. Rund die Hälfte dieser Mittel wird für die notleidende Bevölkerung in Syrien selbst eingesetzt, die andere Hälfte dient der Unterstützung der Geflüchteten im Libanon, Jordanien, der Türkei und dem Irak. Das Prinzip der Asylpolitik ist u.a., Unterstützung und Schutz der Flüchtlinge zu leisten, bis sich die Lage in ihren Heimatländern stabilisiert. Dies ist ein sinnvoller und wichtiger Ansatz. Eine unkontrollierte und auffordernde Art, Migration zu fördern, wie es die sogenannte „Willkommenskultur“ in Ländern wie Deutschland, Frankreich oder Schweden getan haben bzw. tun, geht jedoch in eine andere Richtung und hat massive Auswirkungen auf den inneren Frieden eines Landes. Schweden hatte bisher die liberalste Asylpolitik in Europa und inzwischen in der Folge grosse Probleme hinsichtlich der Integration. Jetzt verabschiedet sich Schweden von dieser Art der Willkommenskultur mit einer neuen und strengeren Asylpolitik. Damit könnte Schwende zum Vorläufer für andere europäische Länder werden, welche inzwischen vor ähnlichen Problemen stehen. Jedes Land, und damit auch die Schweiz, wird sich am Ende fragen müssen: Welches ist der richtige Weg der Unterstützung und wieviel „Multikulti“ verträgt das eigene Land, bevor der innere Frieden gefährdet wird?

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