Es ist ein Kampf, den er kaum gewinnen kann: Franco möchte sein ungeborenes Kind behalten, es aufziehen und sich um es kümmern. Seine Ex-Partnerin möchte das Kind aber abtreiben. Laut argentinischem Gesetz besteht eine Schwangerschaft erst, wenn die Schwangere sich dafür entscheidet…

Nur wenige Monate nachdem das Abtreibungsgesetz Argentiniens überarbeitet und seither Schwangerschaftsabbrüche bis zur 14. Schwangerschaftswoche ohne Angabe von Gründen möglich sind, kämpft ein Vater einen vermutlich aussichtslosen Kampf: Er möchte die Abtreibung seines ungeborenen Kindes verhindern, während seine Ex-Partnerin diese durchführen will.

Antrag an Gericht gestellt

Mit einem Antrag an ein lokales Gericht hat er diese um Hilfe gebeten – und erhielt Unterstützung von fast 2’000 Menschen, die seinen Antrag mitunterschrieben. Ich tue das Unmögliche, um das Leben meines Kindes zu verteidigen”, so Franco (Nachname nicht veröffentlicht zum Schutz der Mutter des Kindes). Ich kenne die Rechte meiner Ex-Partnerin, aber ich bitte sie einfach, dass sie das Kind bekommt und mir gibt – ich werde mich darum kümmern, dass ihm nichts fehlt.” Gegenüber dem Radiosender Radio AM 1020 in seiner Heimatstadt San Juan erklärte der Vater: Alles dreht sich um die Rechte der Frau, aber mein Kind hat auch Rechte und niemand kann einfach über es bestimmen.” Er habe dem Gericht alle Unterlagen eingereicht und hoffe nun, dass man auf ihn hören und ihn unterstützen möge. Im Gesetz geht es jeweils nur um den Willen der Schwangeren, nicht um den des Vaters des Kindes.

Unterstützung von Politikern

Auch in den sozialen Medien wurde sein Aufruf gehört und er erfährt unter dem Hashtag #TodosconFranco viel Unterstützung. Auch Politiker haben sich eingeschaltet und weisen auf die Ungereimtheiten des Falles hin. Etwa Juan Argañaraz, Abgeordneter der Provinz Santa Fe, schrieb in den sozialen Medien: Ein Vater möchte einfach sehen, wie sein Kind geboren wird, es aufziehen und sich um es kümmern. Werden sie ihm das Recht verweigern, zu sehen, wie dieses Kind geboren wird? Hat der Vater kein Recht auf sein Kind? Ein diskriminierendes (…) Gesetz wie das zur Abtreibung schafft nichts anderes ausser Leben zu ruinieren.”

Hier gibt es keinen Rechtsfall”

Gegenüber dem lokalen Sender Telesol” erklärte dagegen die Anwältin Guadalupe Illlanes, dass keine Schwangerschaft und damit keine Vaterschaft bestehe, solange die Mutter sich nicht dafür entscheide, die Schwangerschaft durchzuführen. Hier besteht keine Schwangerschaft, bis die Mutter sich nicht dafür entscheidet. Hier gibt es keinen Rechtsfall, hier gibt es einfach eine Person, die eine andere dazu zwingen will, ohne das eigene Einverständnis eine Schwangerschaft auszutragen.” Nun wird auf die Entscheidung der zuständigen Richterin gewartet, da die Mutter des Kindes sich bereits in der 12. Schwangerschaftswoche befindet und ein Abbruch nur bis zur 14. Woche möglich ist.

Quelle: es.aleteia.org / Übersetzt und bearbeitet von Livenet.ch