Die Präventionsarbeit des BAG ist, wie die aktuelle Love-Life-Kampagne zeigt, auf Abwege gekommen. Um das BAG wieder auf den Kurs der Gesundheitsförderung zu bringen, braucht es aber nicht nur juristische, sondern aus politische Massnahmen.
Mitschuldig an der Negativ-Entwicklung der obersten Schweizer Gesundheitsbehörde der letzten Jahre ist nicht zuletzt die Stiftung Sexuelle Gesundheit Schweiz, die einen extremen sexuellen Liberalismus propagiert, der schon Kinder zu sexuell aktiven und orgasmusfähigen Wesen stempelt. Die finanzielle Unterstützung des Bundes an SGS basiert auf dem Epidemiengesetz, dessen Verordnung sich noch bis zum 10. Oktober 2014 in der Anhörung befindet.

Schreiben auch Sie – als Einzelperson oder Organisation – eine Anhörungsantwort und setzen Sie so ein Zeichen gegen den staatlich finanzierten Sex-Terror! Sie dürfen sich dabei gerne von der Antwort von Zukunft CH inspirieren lassen.

Antworten sind einzusenden an:

Bundesamt für Gesundheit
Abteilung Übertragbare Krankheiten
Postfach
3003 Bern

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Anhörungsantwort der Stiftung Zukunft CH zur Verordnung über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemienverordnung, EpV)

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für die Möglichkeit, uns im Rahmen der Anhörung zur Verordnung über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (EpV) äussern zu dürfen.

In Kontinuität zu dem, was wir schon am übergeordneten Gesetz (EpG) zu beanstanden hatten, möchten wir unsere Kritik der vorliegenden Verordnung auf den Art. 73 beschränken, welcher die Gewährung von Finanzhilfen für „Massnahmen im nationalen öffentlichen Interesse zur Erkennung, Überwachung, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten“ regeln soll.

In den letzten Jahren häuften sich die Fälle, in denen das BAG im Zusammenhang der Prävention von HIV und anderen STI Massnahmen ergriff oder unterstützte, die weder im nationalen öffentlichen Interesse lagen, noch in zielführender Weise der Erkennung, Überwachung, Verhütung oder Bekämpfung von Krankheiten dienten. Folgende Beispiele verdeutlichen dies:

• Das von der Stiftung Sexuelle Gesundheit Schweiz (SGS) herausgegebene und vom BAG mitfinanzierte Comic-Lehrmittel „Hotnights“ (2012) dient vorrangig dem Ziel Jugendliche zu einem sexuell freizügigen und riskanten Lebensstil ohne Tabus anzuregen, was dem Präventionsgedanken konträr entgegensteht. Die Broschüre „Hotnights“ ist im Rahmen des Nationalen Programms HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen 2011–2017 (NPHS) entstanden und stützt sich somit direkt auf das EpG.

• Die umstrittene Präventions-Kampagne 2014 „Love Life – bereue nichts“ des BAG mit seinen hochsexualisierten Plakaten und Video-Clips wird inhaltlich ebenfalls von SGS mit verantwortet. SGS gab zum Start der Plakatkampagne im Juli 2014 eine Handreichung für Eltern und Erzieher heraus , worin zu lesen ist: „Die Bilder werden Emotionen und Gefühle wecken, nicht nur bei Erwachsenen, sondern auch bei Jugendlichen und Kindern. (…) Verlegenheit und Ekel gehören zum Schutzverhalten von Kindern. Wer die eigenen Empfindungen wahrnehmen und ernst nehmen darf, kann sich besser schützen. Die SGS findet es tatsächlich sinnvoll, Kinder mit sexuellem Bildmaterial zu konfrontieren, das sie überfordert und auf das sie altersgemäss mit Verlegenheit und Ekel reagieren. Damit beweist die SGS, dass sie selbst davor nicht zurückschreckt, die besonders schützenswerte kindliche Sensibilität der Durchsetzung der eigenen gesellschaftspolitischen Ideologie zu opfern.

• Die SGS ist privater Partner des BAG für die Interventionsachse 1 (Gesamtbevölkerung) im Rahmen des NPHS und wird von diesem mit jährlich 1,5 Mio. CHF und somit zu über 90 Prozent finanziert. Die SGS hält sich aber nicht an Schweizer Gesetze, sondern lobbyiert bei all ihren Präventionsaktivitäten für die Durchsetzung der sogenannten „Sexuellen Rechte“ in der Formulierung der International Planned Parenthood Federation (IPPF), der internationalen Dachorganisation von SGS. SGS propagiert die IPPF-Erklärung als Teil der Menschenrechte, obwohl das Dokument rein privaten Charakter hat und weder durch die nationale noch die internationale Gesetzgebung legitimiert ist. Zu diesen „sexuellen Rechten“ zählt gemäss SGS auch das Recht für Lesben, Schwule und Transmenschen, eine Ehe einzugehen oder Kinder zu adoptieren. Unter den Codeworten „sexuellen Gesundheit“ und „sexuelle Rechte“ wird Präventionsarbeit so zur umfassenden Gesellschaftspolitik mit markant ideologischer Prägung erweitert. Dass das EpG hier klar überbeansprucht und missbraucht wird, liegt auf der Hand.

Diese Beispiele zeigen die Notwendigkeit, die Vergabe von Geldern durch das BAG im Bereich HIV/HIV an folgende zusätzliche Qualitätskriterien zu binden, die in Art. 73 EpV aufzunehmen sind. Unsere Forderung lautet darum, Art. 73 EpV um folgenden Absatz zu ergänzen:

Art. 73 Abs. 4 (neu):
Im Bereich der HIV/STI-Prävention werden Finanzhilfen nur gewährt, wenn die Gesuchsteller darlegen können, dass die gesprochenen Gelder effizient zur Erkennung, Überwachung, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten eingesetzt werden. Gesuche werden insbesondere dann nicht bewilligt,

a) wenn die zu finanzierenden Massnahmen hauptsächlich oder beiläufig der Dursetzung gesellschaftspolitischer Ziele dienen;

b) wenn die sexualpsychologischen Grundlagen der zu finanzierenden Massnahmen einer unabhängigen wissenschaftlichen Überprüfung nicht standhalten.

Wir ersuchen Sie dringendst, unseren Beitrag in der Überarbeitung der EpV mit einzubeziehen.

http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/2267/1_Epidemienverordnung_de.pdf