Vor zehn Jahren führte die algerische Regierung ein Gesetz ein, welches regelt, wie nicht-islamische Glaubensgemeinschaften ihre Religion ausüben dürfen. Versprochen wurde ein besserer Schutz – daraus geworden ist ein Gesetz, welches das Verlassen des Islam nahezu verunmöglicht und religiöse Minderheiten in ihrer Glaubensausübung stark einschränkt. Dies belegen zahlreiche Fallbeispiele.
Offiziell sollte dieses Gesetz die Religionsausübung nicht-islamischer Glaubensgemeinschaften regeln. Versprochen wurde, dass Christen die gleichen Rechte wie Muslime erhalten und Räume für Gottesdienste bewilligt würden. Tatsächlich wird die im Februar 2006 verabschiedete Verordnung 06-03 von den Behörden aber dazu genutzt, die Glaubensübertritte zum Christentum einzuschränken. Die Bilanz nach zehn Jahren ernüchtert.

Das Gesetz leistet keinen Beitrag zur Organisation der Religionsausübung, sondern es werde von den Behörden als Diskriminierungsinstrument eingesetzt, beobachtet Mahmoud Haddad, Präsident der „Eglise Protestante d’Algérie? (EPA): „Einzig die Strafauflagen wurden angewandt, und zwar mit dem Ziel, die Zahl der Glaubensübertritte möglichst gering zu halten.? Diese Vorgaben seien den Christen gegenüber ungerecht, ?denn sie spricht ihnen das Recht ab, ihren Glauben darzulegen. Bleibt dieser Text unverändert, so wird er zu einem Damoklesschwert über unseren Köpfen werden.?

Bibelbesitz: Vor Weihnachten in Haft

Das Inkrafttreten des Gesetzes hat eine Jagd auf die Christen durch die Behörden ausgelöst. Beispielsweise verbrachte ein Christ aus Mostaganem kurz vor Weihnachten 2015 eine Woche in Haft, weil die Polizei in seinem Auto vier Neue Testamente gefunden hatte. Schon wenige Jahre nach der Einführung des Gesetzes im Jahr 2008, wurden 26 der damals 52 protestantischen Gemeinden für einige Zeit geschlossen. 2010 wurden vier Christen vor Gericht gestellt, weil sie sich an einem Ort versammelt hatten, der von den Behörden nicht als religiöser Versammlungsraum genehmigt worden war. In einem anderen Fall wurde 2011 ein junger Christ, Karim Siaghi, wegen „missionieren und beleidigen des islamischen Propheten? zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.

Fall einer Christin seit acht Jahren hängig

Im Jahr 2008 hatte der Fall von Habiba Kouider öffentliches Aufsehen erregt. Sie war 2004 zum christlichen Glauben übergetreten und am 29. März in Tiaret, im Osten des Landes, von Polizisten verhaftet worden, weil sich ein Dutzend Bibeln in ihrem Besitz befanden. Sie wurde wegen „missionieren und illegaler Religionsausübung? angeklagt. Der Staatsanwalt am Gericht von Tiaret hatte für Habiba eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert. Durch Druck von Menschenrechtsorganisationen und der internationalen Gemeinschaft hatte das Gericht die Verkündigung des Urteilsspruchs vertagt und weitere Untersuchungen beantragt. Seither ist der Fall hängig.

„Dank des öffentlichen Drucks wurde keine der Gefängnisstrafen in die Tat umgesetzt. Dennoch muss diese für die Christen ungerechte Verordnung aufgehoben werden?, erklärt Mahmoud Haddad und wird darin von Menschenrechtsaktivisten unterstützt.

Grosser Ermessensspielraum für die Richter

Die oben erwähnten Urteile wurden alle mit diesem Religionsgesetz begründet. So steht zum Beispiel in der Klausel Nummer 11, dass sich eine Person strafbar macht, wenn sie versucht, einen Muslim vom Islam abzubringen. Je nach Richter kann bereits das Reden über den Glauben oder der Besitz mehrerer Bibeln als solches Vergehen gewertet werden. Denn die Bibeln könnten einem Muslim weitergegeben werden. Dies kann als Verstoss gegen die erwähnte Klausel angesehen werden, denn in dieser ist festgehalten: „Wer einen Muslim animiert, lockt oder zwingt, eine andere Religion anzunehmen, soll mit einer Strafe zwischen zwei bis fünf Jahren Gefängnis sowie einer Busse von 500’000 bis 1’000’000 DA bestraft werden.? Das sind umgerechnet zwischen 4’440 bis 8’880 Schweizer Franken, was bis zu zwei Jahreslöhnen entspricht. Die Höhe der Strafe obliegt dem Ermessen des jeweiligen Richters.

Quelle: Open Doors Schweiz