Mehr als 500 Bundesgesetze analysierte Sabine Jenni, ETH-Forscherin für Europäische Politik, für ihre Doktorarbeit und kam zum Ergebnis, dass mehr als 40 Prozent der seit 1990 revidierten Gesetze in der Schweiz „mehr oder weniger“ den Gesetzen der EU entsprächen. Dies meldete die Webzeitung „ETH-Life“ am 6. Dezember 2012, also genau 20 Jahre nach dem EWR-Nein des Schweizer Volkes. Bislang habe niemand genau gewusst, wie weit diese „Europäisierung” des Schweizer Rechts tatsächlich fortgeschritten sei. So seien die Spuren in den Schweizer Gesetzbüchern, die auf eine Anlehnung an EU-Recht hindeuten könnten, oft verwischt, heisst es weiter. Und ein Nationalratsvorstoss von 2006, der eine Kennzeichnung von Gesetzen forderte, die sich an EU-Vorlagen orientieren, habe der Bundesrat abgelehnt. „Es hiess immer, dass eine solche Kennzeichnung zu kompliziert und in der Praxis nicht umsetzbar sei“, so Jenni. Weiter zeigt die Wissenschaftlerin auf, dass die Anpassungen an EU-Recht nicht einzig eine Folge der bilateralen Verträge seien. So habe der Bund auch dann EU-Recht übernommen, wenn dies von Brüssel nicht explizit gefordert wurde. Jenni begründet dies damit, dass die EU für die Schweiz heute „der wichtigste Referenzpunkt” ist, wenn es um neue Gesetze geht. Dazu komme, dass die jüngsten bilateralen Verträge der Schweiz nur mehr wenig Spielraum lassen. Seit 2007 werde deshalb mehr EU-Recht vollumfänglich übernommen.