Die Schweizerische Evangelische Allianz (SEA-RES) hat Bedenken, dass die vom Parlament beschlossene Erweiterung der Rassismus-Strafnorm um das Kriterium der sexuellen Orientierung die Meinungsäusserungsfreiheit unnötig einschränken könnte. „Dies wäre ein Rückschritt für die Toleranz- und Diskussionskultur der Schweiz“, schreibt die Allianz im Newsletter „SEA aktuell“ (Nr. 6/2019). Gestützt auf ein Rechtsgutachten empfiehlt die SEA die Unterzeichnung des Referendums, was noch bis Ende März möglich ist.

„Werden Pfarrpersonen in Zukunft in der Verkündigung und Predigt kritische Einschätzungen zu Homosexualität oder Bisexualität aufgrund ihrer Interpretation der Bibel machen dürfen?“, fragte die SEA in einem Gutachten, das sie von Juristen hat erstellen lassen. Laut Meinung der Gutachter würden solche Reden nur dann unter den Geltungsbereich der erweiterten Strafnorm fallen, wenn „sie eine genügende Intensität erreichen; das wird der Fall sein, wenn die Rede beleidigend, beschimpfend oder verleumdend ist“.

Damit verbunden ist die weitere Frage der SEA, wann eine Rede als „Aufruf zu Hass oder Diskriminierung“ eingeschätzt werde. Grundsätzlich sei zu erwarten, dass eine einfache negative Meinungsäusserung über Homosexualität nicht zu einer Verurteilung führen würde. Laut SEA weist die Beurteilung der Gutachter gleichwohl auf eine problematische Entwicklung in Europa hin: „Zum jetzigen Zeitpunkt wird der Hass-Charakter einer Rede nach einem objektiven Sinn begutachtet, das heisst, dass ein durchschnittlicher Zuhörer imstande ist, ihn zu erfassen.“ Allerdings sei gemäss der englischen Regierung eine Rede schon dann eine Hassrede, wenn sie durch das Opfer als solche aufgenommen werde. „Auch wenn das Schweizer Recht auf eine objektive Wahrnehmung einer Hassrede gegründet ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Verfahren auf der Grundlage eines subjektiven Kriteriums gegen Personen oder Institutionen eröffnet werden könnten.“

Einerseits sind Reden, die zu Hass oder Gewalt aufrufen, für die SEA und ihre Mitglieder in keiner Weise akzeptabel oder zu rechtfertigen. Andererseits stellten sie die Folgen für die Meinungsfreiheit in Frage, weil nun jede öffentliche Äusserung angeprangert werden könne, die im Zusammenhang mit der sexuellen Orientierung von Menschen für „beleidigend“ gehalten werde. Selbst wenn es zu keiner Verurteilung komme, könne dies dem Ansehen einer Person unnötig schaden, so die SEA.

Das Gutachten geht auch auf weitere Fragen ein, die sich aufgrund der erweiterten Rassismus-Strafnorm für Kirchen stellen könnten, so z.B. auf die Frage, ob eine Kirche jemanden aufgrund seiner sexuellen Orientierung die Zulassung zu einem kirchlichen Dienst verweigern dürfe; oder ob eine Kirche dazu verpflichtet werden könnte, gleichgeschlechtliche Paare zu segnen oder zu trauen.

 

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