Schulische Sexualaufklärung wird von führenden Organisationen als Kinderrecht propagiert, das dem Schutz Minderjähriger dienen soll. Doch weltweit äussern Fachleute erhebliche Zweifel daran, ob der dabei dominierende pädagogische Ansatz der „Comprehensive sexuality education“ (CSE) geeignet ist, Kinder vor sexuellen Übergriffen zu schützen?

Von Dominik Lusser

Die in Deutschland auch als „Sexualpädagogik der Vielfalt“ bekannte pädagogische Strömung dominiert unter den Begriffen „ganzheitliche, umfassende oder holistische Sexualaufklärung“ mächtige internationale Institutionen, insbesondere die UNO und manche ihrer Unterorganisationen. Flächendeckende institutionelle Sexualpädagogik nach diesem Konzept wird auch von „Sexuelle Gesundheit Schweiz (SGS)“ und vielen ihrer kantonalen Partnerorganisationen gefordert.

Ein Produkt dieses sexualpädagogischen Mainstreams in den westlichen Ländern sind die sogenannten „WHO-Standards für Sexualaufklärung in Europa“ (Kritik unter: zukunft-ch.ch). Diese werden in der Schweiz durch die „Allianz für Sexualaufklärung“ unter Federführung von SGS propagiert. Die umstrittenen Standards sind Gegenstand einer im Dezember 2017 eingereichten Interpellation, welche die Kritik von Hunderten französischer Fachleute aufgreift. Diese sprechen von einer „Gefahr für die emotionale Gesundheit von Minderjährigen“. Dem Appell aus Frankreich hat sich u.a. eine beachtliche Anzahl von Kinderschutz- und Opferhilfsorganisationen angeschlossen.

Die auf der Gender-Ideologie beruhende „ganzheitliche Sexualaufklärung“ gibt vor, zum Schutz vor sexueller Gewalt beizutragen. Ob diese Zielformulierung angesichts des pädagogischen Gesamtkonzepts von CSE realistisch ist, hat der deutsche Psychiater Dr. Christian Spaemann in einem bemerkenswerten Vortrag im Mai 2017 thematisiert: youtube.com

Wir stellen im Folgenden zentrale Aussagen aus diesem Referat aktuellen Entwicklungen in der Schweiz gegenüber:

Sexueller Relativismus

Wie Spaemann ausführt, sieht CSE die menschliche Sexualität

„abgelöst von allen biologischen, psychologischen und kulturell vorgegebenen Kontexten – abgelöst von Sinnstrukturen und Zielen, die in der menschlichen Sexualität liegen, wie z.B. Fruchtbarkeit, Bindung, Liebe, Familie. Insbesondere die sexuelle Vereinigung von Mann und Frau, die ja als eine Art Schnittstelle im Gefüge der Generationen gesehen werden kann, wird zu einer privaten Option in einem Meer von sexuellen Möglichkeiten, die alle als gleichwertig angesehen werden.

Der Jugendliche, der mit seiner Sexualität konfrontiert ist, trägt demnach auch keine spezifische Verantwortung mehr für die Integration seiner Sexualität in grössere Lebenszusammenhänge. Sexualität stellt keine Aufgabe mehr dar. Bei der Sexualpädagogik der Vielfalt bleiben nur noch drei Prinzipien übrig, die die moralische Grundlage für alle sexuellen Verhaltensweisen abgeben: Es handelt sich dabei erstens um die individuelle Autonomie, für die sogenannte sexuelle Rechte formuliert wurden; zweitens um gegenseitiges Einvernehmen mit möglichen Sexualpartnern auf der Grundlage einer Verhandlungsmoral; und drittens um ‘Safer Sex’, Sicherheit, d.h. Verhütung von ungewollten Schwangerschaften und Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten. Diese drei Prinzipien bilden so die Grundlage für das Ausleben beliebiger sexueller Möglichkeiten.“

Die dabei transportierte „Ideologie des sexuellen Relativismus“ zeigt sich auch im neuesten Bulletin der Schweizer „Allianz für Sexualaufklärung“, das dem „Recht auf freie Entscheidung“ gewidmet ist. Hinsichtlich des Umgangs mit ungewollter Schwangerschaft wird dem „pro choice“-Ansatz das Wort geredet, das die Tötung ungeborener Kinde als valable Option zur Problemlösung propagiert. Der vermeintlich wertneutrale Ansatz der CSE erweist sich so als extremer Werterelativismus: „Sexualaufklärung in der Schule wird ganzheitlich und ohne Beurteilung von Werten vermittelt; Schulische Sexualaufklärung stärkt Kinder und Jugendliche, indem sie ganzheitlich und wertneutral vermittelt wird.“ Die Loslösung der Sexualität von den für sie relevanten Kontexten zeigt sich ferner darin, dass „das Recht auf freie Entscheidung in Bezug auf Ehe, Familienplanung und -gründung“ gemäss der Allianz auch die „Ehe“, die Adoption und reproduktionsmedizinische Möglichkeiten für gleichgeschlechtliche Paare umfassen soll.

Missbrauchsprävention

Was aber bedeutet dieser sexualpädagogische Ansatz für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen?

Das Stichwort Missbrauchsprävention hat eine beruhigende Wirkung für alle Verantwortlichen, insbesondere für die Eltern. Wer Missbrauchsprävention betreibt, erscheint mit dem, was er tut, unbesehen legitimiert. Allzu leicht wird dabei übersehen, dass man diese Prävention nicht isoliert vom Gesamtkonzept der dahinterstehenden Pädagogik verstehen kann.

Die Langzeitfolgen des sexuellen Missbrauchs sind für Mädchen wie für Buben verheerend. Bereits eine einzige begehrliche Berührung im Schambereich eines Kindes in der Zeit vor der Pubertät kann die weitere psychosexuelle Entwicklung negativ beeinflussen. (…) Meistens wird der sexuelle Übergriff zwischen Erwachsenen und Kindern in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gerückt. In letzter Zeit werden aber auch zunehmend Übergriffe unter Kindern diskutiert. In meiner eigenen psychotherapeutischen Praxis werde ich immer wieder mit sexuellen Missbrauchserfahrungen konfrontiert, bei denen eine Kinderpeergroup von einem Jugendlichen gleichsam infiziert wurde. Die sexuellen Übergriffe wurden dann unter den Kindern weitergegeben. (…)

Angesichts der Empfindlichkeit der Kinder gegenüber sexuellen Übergriffen, auch von Gleichaltrigen, erscheint es berechtigt und nachvollziehbar, gewisse Praktiken der gegenwärtigen Sexualerziehung selbst als grenzüberschreitend und missbräuchlich anzusehen. Die Zeugnisse der Eltern über die Äusserungen ihrer Kinder nach solchen Unterrichtseinheiten sind erschütternd.“

Zur schulischen Sexualpädagogik in der Schweiz hat die Stiftung Zukunft CH anhand einschlägiger Lernmaterialien eine Analyse erstellt. Die Erkenntnis dabei: „Die Probleme reichen von schamverletzender sexueller Animation über die Verharmlosung von Pornografie bis hin zu einer Verabsolutierung sexueller Freiheit, mit der gerade Jugendliche in der labilen Phase der Pubertät nicht umgehen können. Verstörend auf Schüler wirkt auch der Einfluss der Gender-Ideologie sowie queer-aktivistischer Gruppierungen auf den Schulunterricht.“

Subjektive und objektive Prävention

Was die Präventionsstrategie angeht, konstatiert Spaemann eine einseitige Fokussierung auf subjektive Faktoren:

Es gibt zwei wesentliche Aspekte in der Missbrauchsprävention, die gegenwärtig zur Diskussion stehen. Zum einen geht es um die subjektive Missbrauchsprävention, bei der die Autonomie des Kindes gestärkt werden soll. Zum anderen um eine objektive Missbrauchsprävention, bei der die Aufsichtspflicht der Erwachsenen im Vordergrund steht. Gegenwärtig befindet sich die subjektive Missbrauchsprävention auf breitem Vormarsch. Für sie werden enorme Gelder freigemacht. (…) Kinder sollen lernen, sich zu wehren. Dabei stellt sich sogleich die Frage, wie und ab wann sie sich wehren sollen. Soll man das dem subjektiven Empfinden der Kinder überlassen, oder soll man hierfür objektive Regeln aufstellen?

Es zeichnet sich jetzt bereits ab, dass die subjektive Missbrauchsprävention bei Kindern keinen wirksamen Schutz bietet. So weist u.a. der erfahrene niederländische Tätertherapeut Ruud Bullens darauf hin, dass in der Anbahnungsphase, dem sogenannten Grooming, Kinder praktisch keine Chance haben, sich gegen Erwachsene abzugrenzen. Es erstaunt somit nicht, dass es bisher noch keine empirischen Studien oder Belege dafür gibt, dass Programme subjektiver Missbrauchsprävention bei Kindern wirksam sind.

Die Sexualpädagogik der Vielfalt ist der subjektiven Missbrauchsprävention verpflichtet. Dabei zeigen sich Probleme, die für diese pädagogische Richtung spezifisch sind und weit über die grundsätzlichen, gerade erörterten Bedenken gegen diesen subjektiven Ansatz hinausgehen. Die Sexualpädagogik der Vielfalt sieht sich selber in der Tradition der neoemanzipatorischen Sexualpädagogik, wie sie von Helmut Kentler massgeblich mitgeprägt wurde.“

In dieser Tradition werde die Aufmerksamkeit der Kinder auf lustvolle Empfindungen gelenkt und gezielt verstärkt. Diese Empfindungen würden in ihrer Bedeutung überbewertet, wobei ihnen ein erweiterter Begriff von Masturbation zugrunde gelegt werde. Spaemann verweist auf eine Aussage des Pädophilen-Aktivisten Kentler, wonach „Kinder, die sich nicht selber befriedigen, durch psychische Fehlentwicklungen schwer gehemmt“ sein sollen. Diese äusserst fragwürdige Ansicht hat in den letzten Jahren weite Verbreitung gefunden – auch in der Schweiz. In der von der „Stiftung Kinderschutz Schweiz“ publizierten Broschüre „Sexualerziehung bei Kleinkindern und Prävention von sexueller Gewalt“ (2009) heisst es: „Entgegen einer weit verbreiteten Meinung ist nicht das Vorhandensein, sondern wäre das Fehlen von sexuellen Spielereien im Kindesalter ein schlechtes Zeichen.“ Laut Spaemann widersprechen solche grotesken Behauptungen allerdings der Erfahrung:

„So hat z.B. eine von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlichte Studie aus dem Jahr 2013 gezeigt, dass nur 45 Prozent der weiblichen Jugendlichen zwischen 16 und 19 Jahren in einem liberalen grossstädtischen Milieu selbst Erfahrungen mit Masturbation hatten. Nur für einen Viertel der Mädchen war Masturbation die erste sexuelle Erfahrung, die sie überhaupt machten.“

Pädophile Interessen?

Wer, so fragt Spaemann,

„ausser einem pädophil Empfindenden, hat ein Interesse daran, dass Kinder sexuell erregt werden. Ohne den gegenwärtigen Vertretern dieser pädagogischen Richtung pädophile Absichten unterstellen zu wollen, stehen sie doch offensichtlich in einer solchen Tradition. (…)

Konkret stellt sich auf diesem Hintergrund die Frage, ob sexuelle Selbsterfahrung tatsächlich eine Grundlage für die Prävention von Missbrauch sein kann. Wenn man in den einschlägigen Programmen der Sexualpädagogik der Vielfalt Übungen findet, in denen die Kinder in Bezug auf Berührungen spüren sollen, was sich für sie gut oder nicht gut anfühlt, kommt die berechtigte Frage auf, ob nicht gerade diese Vorgehensweise der Anbahnung der Missbrauchshandlung Tür und Tor öffnet. Ganz zu schweigen von den sexuellen Übergriffen zwischen den Kindern selbst, die ganz aus dem Blick zu geraten scheinen. (…)

Es mutet mehr als befremdlich an, wenn man in den 2013 vom Österreichischen Bundesministerium approbierten Materialien zur Sexualaufklärung sechs- bis zwölfjähriger Kinder den folgenden Abschnitt liest: ‘Zustimmung ist ein positiver Zugang zur Sexualität. Im Fokus steht das Anliegen, bei jedem kleinen Schritt nach Zustimmung zu fragen, um sich behutsam und langsam zu verständigen, wie andere Personen Berührungen erfahren möchten. Zu einer selbstbestimmten Sexualität gehört die explizite Freiwilligkeit und das kommunizierte Einverständnis bezüglich spezifischer körperlicher und sexueller Aktivitäten.’ (…)

Autonomie und Verhandlungsmoral können offensichtlich keine Grundlage für Missbrauchsprävention bei Kindern sein. Was wir tatsächlich brauchen, ist ein stärkeres Bewusstsein für die Verantwortung von Erwachsenen in Sachen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch. Die Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen erscheint nur mit klaren Vorgaben darüber, was erlaubt und nicht erlaubt ist, sinnvoll.

Dass hingegen Programme für Jugendliche in der Vorpubertät und Pubertät, bei denen die Sexualität aus der Tabuzone herausgeholt wird, bei denen die Geschlechtsorgane mit ihren Funktionen benannt, die sexuellen Reaktionsweisen mit den Bedürfnissen, Wünschen und Lebensziele der Jugendlichen in Zusammenhang gebracht und diskutiert werden – dass solche Programme für einen späteren verantwortlichen Umgang mit Sexualität sinnvoll und wichtig sein können, ist damit unbestritten.“

Relevanz für die Schweiz

Spaemanns Kritik an der CSE ist auch für die Schweiz von grosser Relevanz. So ist in der erwähnten Präventionsbroschüre eine geradezu fahrlässige Übergewichtung subjektiver Elemente der Prävention festzustellen: „Kinder haben das Recht, darüber zu entscheiden, wie, wann, wo und von wem sie angefasst werden möchten. Sie sollen darin bestärkt werden, unterschiedliche Berührungen bewusst wahrzunehmen und zu entscheiden, welche für sie in Ordnung sind und welche nicht.“ Zwar machen die Autoren löblicherweise auch auf die Realität übergriffiger Handlungen unter Kindern aufmerksam. Doch ist die Broschüre insgesamt als ein Produkt der CSE-Pädagogik zu bewerten, welche mit ihrer ideologischen These von der Förderungswürdigkeit „sexueller Spielerein“ von und unter Kindern der Prävention letztlich nur einen Bärendienst erweisen kann: „Sexualerziehung ermöglicht (…) Raum für sinnliche Erfahrungen und lustvoll unbefangenes Experimentieren.“

Bestimmte Handlungen, die punktuell auftreten können, wie das Berühren der eigenen Geschlechtsorgane, oder Doktorspiele, mit denen das Kind seine Neugier befriedigt, werden dabei sexuell umgedeutet und zu notwendigen Stufen einer kontinuierlichen – wissenschaftlich nie belegten – psychosexuellen Entwicklung erklärt, die jedes Kind angeblich durchlaufen müsse, um später als Erwachsener eine erfüllte Sexualität leben zu können.

So heisst es zur „psychosexuellen Entwicklung“ im 2. Lebensjahr: „Die Zeichen der sexuellen Erregung, die Kinder dabei (bei der Selbststimulation, Anm. der Redaktion) zeigen, gleichen denjenigen von Erwachsenen. (…) Es darf angenommen werden, dass die Lustgefühle, die Kinder dabei empfinden, denjenigen von Erwachsenen ähnlich sind. Dass Ihr Kind die Möglichkeiten nutzt, sich selbst und unabhängig von Erwachsenen lustvolle Gefühle zu verschaffen, ist Ausdruck einer gesunden Entwicklung – und auch ein Zeichen für seine wachsende Autonomie.“

Und zum 4. Lebensjahr steht zu lesen: „Vielleicht beginnt Ihr Kind erst jetzt zu entdecken, allenfalls gar mit der Hilfe eines anderen Kindes, dass es sich selbst durch das Berühren der Geschlechtsorgane angenehme Gefühle verschaffen kann.“ Mit der Umdeutung des durch Neugier geleiteten Doktorspiels zur quasi sexuellen Handlung, bei der auch bereits „der individuelle Lustgewinn und sexuelle Erregung“ eine Rolle spielen sollen, wird aber keine für Kinder normative Entwicklung beschrieben, sondern nicht altersgemässes oder gar durch Sexualisierung oder Missbrauch bedingtes Verhalten zum pädagogischen Massstab erhoben.

Überforderte Kinder und Jugendliche

Selbst wenn Kinder Geschlechtsverkehr imitieren, gehört dies für die Autoren angeblich zu einer normalen Entwicklung, solange Einvernehmlichkeit unter den Kindern herrscht. Und die Präventionsfachfrau Marlies Bieri sieht selbst dann „kein Problem“, wenn Kinder einander beim Spiel anstatt den Fiebermessers den Penis „in den Füdlispalt stecken“.

Das von SGS propagierte und selbst von Kinderschutzorganisationen blindlings übernommene Konzept der sexuellen Selbstbestimmung überfordert Kinder und unreife Jugendliche – erst recht in Zeiten verheerender Stimulationen durch die Internetpornografie – masslos. In der Infobroschüre „Hoppel Poppel – Aber mit Recht“ (SGS 2013) heisst es: „Auch im Jugendalter hast du das Recht auf selbstbestimmte Sexualität.“ Dazu wird ausgeführt: „In der Schweiz dürfen Jugendliche, die urteilsfähig sind, selbst über ihre Sexualität entscheiden. (…) Jugendliche dürfen Sex haben, vorausgesetzt, dass beide es wollen und nicht dazu gedrängt oder gezwungen werden (…).“ Das vom Gesetzgeber vorgesehene Schutzalter sei dazu gemacht worden, „um Kinder und Jugendliche vor sexuellen Übergriffen und Ausbeutung zu schützen, und nicht um Freundschaften unter Kindern und Jugendlichen zu verhindern.“ Das gelte sowohl „für Sex zwischen Jungen und Mädchen als auch für Sex von Jungen mit Jungen und von Mädchen mit Mädchen.“

Sexuelle Selbstbestimmung und absolut gesetzte Verhandlungsmoral, wie sie von SGS und ihren Partnern propagiert werden, sind eine gefahrenbehaftete Überforderung für Jugendliche, und erst recht für Kinder. Eine Pädagogik, die dem Dogma der sexuellen „Befreiung“ folgt („Es ist verboten, zu verbieten.“) kann lange vorgeben, vor sexuellen Übergriffen schützen zu wollen. Wer Kinder und Jugendliche zum „freien“ Experimentieren animiert und sie lediglich auf die in dieser Altersstufe weder realistischen noch tatsächlich anwendbaren Leitlinien der Einvernehmlichkeit und der Safer Sex-Regeln verweist, nimmt sexuelle Missbräuche in Kauf.

Der Sexualwissenschaftler Jakob Pastötter bringt es auf den Punkt, worauf diese Art Sexualpädagogik – ob gewollt oder nicht – hinausläuft: „Wenn ich Kinder auffordere, ihre ‘Sexualität’ zu entdecken, fordere ich sie damit auf, Erwachsenen zu Willen zu sein.“