„Die Freitodbegleitung wird komplizierter“

Der 19. Mai 2022 war ein brisantes Datum für Sterbehilfeorganisationen wie Exit. An diesem Tag entschied die Ärztevereinigung FMH, dass die Neuformulierungen der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) „bezüglich des Umgangs mit Sterben und Tod“ in die Standesordnung aufgenommen werden sollen. Zu Deutsch: Im Bereich der ärztlich assistierten Sterbehilfe gelten nun neue Richtlinien. Exit […]

27.05.2022|

Wirklich tot? Petition fordert Organspende-Moratorium

Wegen wissenschaftlich begründeter Zweifel, ob potentielle Organspender fünf Minuten nach dem Herz-Kreislauf-Stillstand wirklich schon tot sind, fordert eine Petition an den Bundesrat ein Moratorium für Organspenden nach Herztod.

Bei Organspenden nach Herztod (Donation after Cardiac Death, DCD) wird in der Schweiz seit November 2017 exakt fünf Minuten nach dem Herzstillstand mit der Organentnahme begonnen. Zuvor betrug […]

14.11.2019|

Ärztevereinigung FMH gegen Ausweitung der Suizidbeihilfe

Das Parlament der Schweizer Ärztevereinigung (FMH), die sogenannte Ärztekammer, hat am 25. Oktober 2018 nach intensiver Debatte entschieden, die neue medizin-ethische Richtlinie „Umgang mit Sterben und Tod“ der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW nicht in ihre Standesordnung zu übernehmen.

Mit den neuen Richtlinien wäre standesrechtlich die ärztliche Beihilfe zum Suizid bei allen urteilsfähigen Patienten […]

26.10.2018|

Neue SAMW-Richtlinien: Die Antithese zum hippokratischen Eid

Ein Kernsatz des hippokratischen Eides lautet: „Ich werde niemandem, auch nicht auf seine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten.“ Mit der Neufassung der Richtlinien „Umgang mit Sterben und Tod“ hat die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW den hippokratischen Eid in sein Gegenteil verkehrt, erklärt sie doch die Suizidbeihilfe schon […]

09.06.2018|

Verkürzte Wartefrist bei Organentnahme – Beschwerde gegen Bundesrat

In einer Medienmitteilung vom 18. Oktober 2017 orientierte der Bundesrat die Öffentlichkeit über Neuerungen der Transplantationsgesetzgebung, u.a. über die finanzielle Besserstellung von Lebendspendern. Dabei verschwieg er aber die Tatsache, dass gleichzeitig die Wartefrist bei der Organentnahme nach Herz-Kreislauf-Stillstand von bisher zehn auf neu fünf Minuten halbiert wurde. Ein […]

11.05.2018|
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