„Zivistandsbeamte sind keine Psychologen“

Nach dem Willen des Bundesrats sollen „Transgender“-Personen künftig ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister durch eine Erklärung vor dem Zivilstandsbeamten ändern können, auch mehrfach, wenn ihnen danach zumute ist. „Wenn die Erklärung ehrlich ist, ist das möglich“, erläutert das Bundesamt für Justiz auf Anfrage von nau.ch.

Zukunft CH hat einen Gemeindeschreiber aus der Deutschschweiz zur Botschaft befragt, […]