Kinderbetreuung: 25’000 Franken steuerliche Entlastung – aber nur für externe Betreuung …
Für die Drittbetreuung jedes Kindes, welches das 14. Altersjahr noch nicht vollendet hat und mit der steuerpflichtigen Person, die für seinen Unterhalt sorgt, im gleichen Haushalt lebt, soweit dies Kosten in direktem kausalem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit der steuerpflichtigen Person stehen, sollen von den Einkünften bis zu 25’000 Franken abgezogen werden. Damit […]