Das Attentat auf den Christopher Street Day in Berlin vom 25. Juli dieses Jahres wirft die Frage nach dem spezifischen Gewaltpotential des Islams auf. Ein ehrlicher, ernsthafter interreligiöser Dialog wird an dieser Thematik nicht vorbeikommen.

Von Niklaus Herzog

„Der Islam ist tabu“ schrieb Frank A. Meyer in seiner „SonntagsBlick“-Kolumne vom 2. August 2026. Er nahm damit Bezug auf den Anschlag des Abdul Ballout, der am 25. Juli 2026 in Berlin mit einem Kleinlastwagen in den „Christopher Street Day“-Umzug gerast war. Die Bilanz: eine tote Frau und 31 zum Teil lebensgefährlich verletzte Personen.

In der Tat: Obwohl schon früh bekannt wurde, dass dieser Anschlag von einem fanatisierten Muslim verübt worden war, überboten sich Politik und Mainstream-Medien mit kreativen Phantasie-Vokabeln, um diesen Fakt zu verschleiern. „Auto verletzt Menschen“, verlautbarte prompt der deutsche Fernsehkanal NTV. Dabei war zu diesem Zeitpunkt ein Anschlagsopfer bereits tot. In der Schweiz meldeten sich auf Instagram umgehend die Veranstalter der Berner Pride zu Wort: „Unsere Gedanken sind bei allen Betroffenen, ihren Angehörigen und allen Menschen, die das Geschehene (sic) miterleben mussten.“ Auch LGBT-Aktivistin und Nationalrätin Anna Rosenwasser liess sich vernehmen: „Der gestrige CSD Berlin wurde attackiert. Bitte bleibt nicht allein mit dieser Nachricht. Meldet euch bei euren LGBTQ-Mitmenschen.“ Berlins Queerbeauftragter Alfonso Pantisano befand lapidar: „Für die queere Community ist das ein grosser Trauertag.“ Ebenso lapidar die Reaktion des FC Union Berlin: „Der Schmerz sitzt tief. Unsere Herzen sind schwer“ („nau.ch“, 26. Juli 2026).

Ideologische Scheuklappen

Als Adrian Knecht, Co-Präsident der  Schwulenorganisation Pink Cross, von der „Blick“-Redaktion zum Attentat in Berlin befragt wurde, antwortete er unter anderem wie folgt:

„Frage: Gibt es auch in der Schweiz solche Tendenzen?

Antwort: In der Schweiz ist zum Glück immer alles gemässigter. Es gibt weniger radikale Tendenzen. Das Schöne ist, dass in der Schweizer Politiklandschaft die Unterstützung von links bis weit in die Mitte und sogar rechts vorhanden ist. Wir wünschen uns aber, zum Beispiel bei Konversionstherapien, ein klareres Einstehen der Politik gegen queerfeindliches Handeln. Dort findet seit Jahren Gewalt im Versteckten statt. Hier könnte die Politik mit einem Verbot einfach und effektiv ein Zeichen setzen.

Frage: Höchstwahrscheinlich hat die Tat einen islamistischen Hintergrund. Geht von dort eine besondere Bedrohung für die queere Community aus?

Antwort: Aus der Forschung wissen wir: Sobald eine religiöse Radikalisierung stattfindet, wird das Umfeld für queere Menschen sehr gefährlich, unabhängig von der Art der Religion. Der Staat muss in die Pflicht genommen werden, gegen solch Radikalisierungen vorzugehen.“

Ein grotesker, die Realitätsverweigerung geradezu auf die Spitze treibender Abwehrreflex. Zum einen, weil es bezogen auf die Bevölkerungszahl in der Schweiz kaum besser aussieht als in Deutschland. Erinnert sei an die brutale Messerattacke eines 15-jährigen, aus Tunesien stammenden Jugendlichen, der am 2. März 2024 in Zürich-Enge einen jüdisch-orthodoxen Familienvater lebensgefährlich verletzte. „Ich bin al-Qaida“, rief er nach der Tat („Tages-Anzeiger“, 18. Juni 2026). Zuvor hatte er von hinten auf den Kopf des Opfers eingestochen und versucht, diesem die Kehle durchzuschneiden. Nur dank des beherzten Eingreifens Dritter, darunter eines Kampfsportlers aus Neuenburg, überlebte der mit Kopfbedeckung und Haarlocken als Jude erkennbare Mann.

Erinnert sei an die Ermordung eines Portugiesen in Morges VD im Jahre 2020. Der aus der Türkei stammende Täter war Mitglied eines den staatlichen Behörden bekannten Dschihadisten-Netzwerks und bezeichnete sich selbst als IS-Attentäter („Blick“, 14. September 2020).

In Erinnerung zu rufen ist aber vor allem auch die Messerattacke im Hauptbahnhof Winterthur vom 28. Mai dieses Jahres. Dort hatte ein türkischstämmiger Mann wahllos auf Passanten eingestochen und einen davon lebensgefährlich verletzt. Nach der Tat schrie er laut „Allahu akbar“. Der Attentäter war kurz zuvor in die Integrierte Psychiatrie Winterthur eingeliefert worden. Dort wurde er nur einen Tag vor dem Anschlag vom zuständigen Arzt begutachtet und als weder selbst- noch fremdgefährdend eingestuft. Dies, obwohl er bei der Bundesanwaltschaft seit langem aktenkundig war. Ihrer Anklageschrift aus dem Jahre 2023 zufolge gehörte er zum festen Bestand einer rund 40- bis 50-köpfigen dschihadistischen Zelle im Grossraum Winterthur („Der Landbote“, 30. Mai 2026). Man wird hier von einem Justizversagen inklusive der assoziierten psychiatrischen Dienste sprechen müssen. Mit dem Hinweis, die Unkenntnis der psychiatrischen Dienste betreffend das strafrechtliche Sündenregister der Täter sei „politisch so gewollt“, versuchte Jerôme Endrass vom Versagen seines Berufsstandes abzulenken (NZZ, 30. Mai 2026). Nota bene: Derselbe Jerôme Endrass ist auch der Hauptverantwortliche für die sogenannten Assessments, welche zukünftige Seelsorger und Seelsorgerinnen der Katholischen Kirche durchlaufen müssen.

Hoffentlich kein Kanake

Der „Fall Winterthur“ weist bezeichnenderweise eine fatale Parallele zum „Fall Berlin“ auf. Auch der Täter Abdoul Ballout war vorbestraft und im Mai aus dem Jugendgefängnis auf Bewährung entlassen worden. Mit der Bewährung wurde die Pflicht zur Teilnahme an sogenannten Deradikalisierungs-Massnahmen verknüpft. Diese wurden jedoch auf unbestimmte Zeit aufgeschoben, weil der vorbestrafte Abdoul Ballout gemäss Aussagen der dafür verantwortlichen Justizorgane für diese „Deradikalisierung noch nicht empfänglich (sic) gewesen sei“.

Von einer grotesken, ideologisch bedingten Wahrnehmungsstörung zeugt auch Adrian Knechts Behauptung, religiöse Radikalisierung sei für das Umfeld queerer Menschen sehr gefährlich – „unabhängig von der Art der Religion“ (siehe oben). Religiöse Fanatiker gibt es gewiss auch in anderen Religionen, nur gehen diese nicht mit der Absicht zu töten auf Anders- oder Ungläubige los. Oder kann uns da Adrian Knecht einen einzigen Fall nennen, bei dem ein Buddhist, Hinduist oder Christ unter Berufung auf seine Religion in Deutschland oder hier in der Schweiz Andersgläubige umgebracht hat?

Nicht mehr grotesk, sondern geradezu pervers ist die Aussage der Berliner Sängerin Nyya (Yannicka Riebensahm), die sich unmittelbar nach dem Attentat zu der Aussage hinreissen liess, die Tat sei hoffentlich nicht von einer Person mit migrantischem oder islamistischem Hintergrund begangen worden, was nur wieder gesellschaftlichen Vorurteilen und politischer Instrumentalisierung Vorschub leisten würde. Die zur LGBT-Szene gehörende Sängerin Nyya wörtlich: „Hoffentlich ist es kein Kanake, sondern hoffentlich ist es eine christliche, weisse Person“ („Blick“, 27. Juli 2026).

Mit zum ideologisch bedingten Scheuklappen-Reflex gehört, dass landauf landab unisono stets von „islamistisch“ bzw. „Islamismus“ gesprochen wird, nicht aber vom Islam. „Islamismus ist die perfekt funktionierende Ausrede“, ja gar das „Zauberwort“, so Frank A. Meyer im „SonntagsBlick“ vom 28. Juni 2026. „Dieser Begriff hält den Islam rein von allen Vorwürfen. Seine Widerwärtigkeiten werden mithilfe des ‚Islamismus‘ an Gewalttäter und Terroristen ausgelagert, die im Namen des Propheten operieren.“ Mit Blick auf Deutschland sieht Frank A. Meyer da die Erben der 68er-Generation am Werk. Sozialistisch befeuert, von der Anbetung Mao Zedongs bis zur Heiligenverehrung Fidel Castros und seiner Jesusfigur Che Guevara, eine Art rot-grüne Säkularreligion. Ihre Repräsentanten haben mit Freiheit und Demokratie nichts am Hut: „Linke wie Grüne verachten im Grunde genommen die Freiheit. Sie sind Anhänger der geschlossenen Gesellschaft, die ja – auch daran glauben sie – ein Paradies sein soll. In diesem Glauben sind sie sich einig mit der politischen Botschaft des Islam“ (Frank A. Meyer im „SonntagsBlick“ vom 2. August 2026).

Seine Analyse trifft auf die links-woke Szene in der Schweiz ebenso zu.

Die sprichwörtliche Gretchenfrage

Spätestens an dieser Stelle kommt man an der sprichwörtlichen Gretchenfrage („Wie hältst du’s mit der Religion?“) nicht mehr vorbei. Und die lautet: Enthält der Islam Lehren, auf die sich Muslime stützen können, wenn sie solche Attentate verüben? M. Hikmat von der „Stiftung Zukunft CH“ ist dieser Frage nachgegangen. In seinem Beitrag „Kampfbefehle im Islam“ (Informationsblatt März 2017) hat er mehrere Stellen im Koran ausfindig gemacht, die zur Tötung Andersgläubiger aufrufen. Ein zweiter Beitrag von Hikmat handelt vom „Dschihad in der Sunna“ (Informationsblatt September 2020). „Dschihad“ heisst übersetzt, sich bemühen, sich anstrengen, kämpfen. Im Laufe der Zeit wurde dieser Begriff von muslimischen Rechtsgelehrten vor allem für den bewaffneten Kampf gegen „Ungläubige“ verwendet. Hikmat zitiert zahlreiche Stellen in der Sunna, die zu eben diesem bewaffneten Kampf aufrufen. Die Sunna ist die zweite Quelle für die Scharia (islamisches Gesetz). Unter ihr versteht man die Gesamtheit der überlieferten Berichte darüber, was Mohammed gesagt, getan und stillschweigend geduldet hat.

Ein ehrlicher, ernst gemeinter interreligiöser Dialog wird um diese Thematik, sprich das spezifische, im Islam selbst wurzelnde Gewaltpotential, nicht herumkommen. Jüngste, der Vogel-Strauss-Politik verpflichtete Verlautbarungen von Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz zum Berliner Attentat stimmen allerdings wenig zuversichtlich.

Quelle: swiss-cath.ch

Hinweis: Die im Artikel erwähnten Infoblätter stehen hier zum Download bereit.