Die Bevölkerung der Schweiz ist 2015 um 1,1 Prozent gewachsen. Diese Entwicklung ist auf einen positiven Wanderungssaldo und einen Geburtenüberschuss zurückzuführen. Die demografische Alterung setzt sich fort, wobei sie bei den Schweizerinnen und Schweizern stärker ausgeprägt war. Soweit die provisorischen Ergebnisse der Statistik der Bevölkerung und der Haushalte des Bundesamtes für Statistik (BFS).
Ende 2015 umfasste die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz 8’325’200 Personen. Damit ist sie gegenüber 2014 um 87’500 Personen gewachsen (+1,1 %). Eine Zunahme war sowohl bei den Schweizerinnen und Schweizern (+38’500 Personen) als auch bei der ausländischen Bevölkerung (+49’100) zu verzeichnen. Diese Entwicklung ist auf einen positiven Wanderungssaldo und einen Geburtenüberschuss zurückzuführen.

Viele Zuwanderungen und zahlreiche Abwanderungen

Im Jahr 2015 registrierte die Schweiz 188’300 Einwanderungen, was gegenüber 2014 einer Zunahme von 0,5 Prozent entspricht. Bei 25’900 Personen handelte es sich um Schweizerinnen und Schweizer, bei 162’500 um ausländische Staatsangehörige. Die Zahl der Auswanderungen belief sich auf 113’400, davon betrafen 30’100 schweizerische und 83’300 ausländische Staatsangehörige. Im Vergleich zu 2014 nahmen die Auswanderungen somit um 2,1 Prozent zu.

Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Zahl der ständig in der Schweiz wohnhaften ausländischen Staatsangehörigen zu. Sie stieg um 2,5 Prozent auf 2’047’500 Personen (24,6 % der ständigen Wohnbevölkerung). Dieses Wachstum fällt jedoch weniger stark aus als in den Jahren 2011 bis 2014. Ähnliche Wachstumsraten wurden 2001 und 2010 verzeichnet.

Die ausländische Bevölkerung ist jünger als die schweizerische. In der ausländischen Bevölkerung sind die Altersklassen der 25- bis 49-Jährigen am stärksten vertreten. Ihr Durchschnittsalter beträgt rund 37 Jahre, gegenüber 44 Jahre bei den Schweizerinnen und Schweizern. Der Altersquotient, d.h. die Anzahl Personen ab 65 Jahren auf 100 Personen im erwerbsfähigen Alter (20 bis 64 Jahre), liegt bei der ausländischen Bevölkerung bei 11. Bei den Schweizerinnen und Schweizern ist dieser Quotient gut dreimal höher (36), was auf eine ausgeprägtere Alterung schliessen lässt.

Der Anteil der Personen ab 65 Jahren beläuft sich in der Schweiz auf 18 Prozent (gegenüber 20 % bei Personen unter 20 Jahren). Aktuell sind jede fünfte Frau und jeder sechste Mann über 64 Jahre alt. In der weiblichen Bevölkerung ist der Anteil der über 64-Jährigen bereits jetzt höher als derjenige der unter 20-jährigen Frauen (19,9 % gegenüber 19,4 %). In der Schweiz kommen auf 100 Personen zwischen 20 und 64 Jahren 29 Personen im Pensionsalter. Der Altersquotient hat sich somit vorübergehend stabilisiert. Bei den Frauen liegt der Altersquotient bei 33, was ebenfalls auf eine stärkere Alterung in dieser Bevölkerungsgruppe hindeutet. Die Zahl der Hundertjährigen und Älteren ist weiter gestiegen und betrug 1‘600 Personen (+0,6 %). In dieser Altersgruppe sind die Frauen übervertreten; auf 100 Frauen kommen 23 Männer.

Drei Faktoren beeinflussen die Bevölkerungsentwicklung der Kantone: der Geburtenüberschuss, der internationale Wanderungssaldo und der interkantonale Wanderungssaldo. Der Geburtenüberschuss hat praktisch in allen Kantonen zu einem Anstieg der Bevölkerungszahl geführt. Besonders ausgeprägt war diese Zunahme in den Kantonen Zug, Freiburg und Genf. Einzig in Graubünden, Solothurn, Basel-Landschaft, Uri, Schaffhausen, Basel-Stadt und im Tessin lag die Zahl der Todesfälle über jener der Geburten.

Der Saldo der internationalen und interkantonalen Wanderungen war in allen Kantonen positiv. Die Kantone Genf, Zug und Waadt wiesen im Verhältnis zur Bevölkerungszahl die höchsten Wanderungssaldi auf, Neuenburg, Obwalden, St. Gallen und Uri die tiefsten.

Die ständige Wohnbevölkerung wurde unter Berücksichtigung der internationalen Empfehlungen in der Verordnung über die eidgenössische Volkszählung vom 19. Dezember 2008

[SR 431.112.1], Art. 2 Bst. d, definiert. Sie umfasst alle Personen schweizerischer Staatsangehörigkeit mit Hauptwohnsitz in der Schweiz sowie die ausländischen Staatsangehörigen, die über eine Anwesenheitsbewilligung für eine Dauer von mindestens zwölf Monaten verfügen oder sich seit mindestens zwölf Monaten in der Schweiz aufhalten. Kurzaufenthalterinnen und -aufenthalter mit L-Ausweis sowie Personen im Asylprozess mit F- oder N-Ausweis, die innerhalb eines Kalenderjahres in die Schweiz einwandern, werden erst nach einem Aufenthalt von mindestens zwölf Monaten zur ständigen Wohnbevölkerung gezählt. Diese Zuzüge werden zu den Einwanderungen gerechnet, sobald die betroffenen Personen eine Aufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten erreichen und zur ständigen Wohnbevölkerung übertreten.

Gemäss dem Staatssekretariat für Migration (SEM) wurden 2015 insgesamt 39’500 neue Asylanträge gestellt. Diese Einreisen werden in Übereinstimmung mit der Regel der zwölfmonatigen Aufenthaltsdauer nicht zu den Einwanderungen der ständigen Wohnbevölkerung im Jahr 2015 gezählt, sondern zu denjenigen von 2016, sofern sich diese Personen Ende 2016 immer noch in der Schweiz aufhalten.