Das vom Parlament beschlossene revidierte Epidemiengesetz, gegen das im Januar 2013 ein Referendum mit rund 80‘000 Unterschriften zustande gekommen ist, hat auch strafrechtliche Konsequenzen. Während nach dem aktuell gültigen Strafgesetz (StGB) eine HIV-positive Person bestraft werden kann, wenn sie sich ihrer Krankheit bewusst ist und mittels ungeschützten Geschlechtsverkehrs fahrlässig einen Partner ansteckt, verlangt eine Änderung des Artikels 231 des StGB, dass künftig nur noch die Ansteckung aus gemeiner Gesinnung strafrechtlich verfolgt werden darf. Eine bewusst fahrlässige Ansteckung wäre hingegen nicht mehr strafbar. Die Stiftung „Sexuelle Gesundheit Schweiz“ hatte im Herbst 2012 eine entsprechende Gesetzesänderung auch in einem Bericht über die Schweiz zuhanden der UN-Menschenrechtskommission mit der Begründung gefordert, dass die bisherige Gesetzgebung für die HIV-Prävention angeblich ineffektiv sei und „nur der Stigmatisierung mit HIV lebender Menschen diene“. Das revidierte Epidemiengesetz wird voraussichtlich im Juni 2013 dem Volk zur Abstimmung vorgelegt.