Aktuelle Beispiele aus der Schweiz zeigen, dass Eltern, die eine Geschlechtsumwandlung bei ihren Kindern ablehnen, an den Rand gedrängt werden. Staatliche Behörden fördern – sogar gegen den Willen der Eltern – soziale und medizinische Geschlechtsumwandlungen bei Kindern und Jugendlichen. So hebeln sie mit dem Argument des vermeintlichen Kindeswohls die Rechte der Eltern aus. Wie konnte es so weit kommen? Ein Blick auf die Hintergründe zeigt eine beispiellose Verstrickung von Politik, Recht und Ideologie.
Von Ralph Studer
Spätestens seit der Veröffentlichung der Basler Handreichung „Trans macht Schule“ gibt es keine Zweifel mehr: Eltern, die sich gegen eine soziale und medizinische Transition wehren, schlägt ein rauer Wind ins Gesicht.
Eltern droht Anzeige
Bereits die Weigerung der Eltern, das Kind z. B. mit einem neuen Vornamen anzusprechen, kann sie dem Vorwurf aussetzen, gegen die Interessen des Kindes zu verstossen. Mehr noch: Verhalten sich die Eltern in einem Klärungsgespräch mit Schulleitung und Schulpsychologischem Dienst nicht wie gewünscht, sei „gemäss Schulgesetz und Zivilgesetzbuch zu prüfen, ob eine mögliche Kindeswohlgefährdung vorliegt“. Den Eltern droht dann sogar eine Anzeige bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), wenn sie mit dem „Outing“ ihres Kindes nicht einverstanden sind. Dies ist alles nachzulesen in der Basler Handreichung, Abschnitt 3.4.2 „Hinweise für Gespräche mit schwierigen Voraussetzungen“.
„Outings“ im Kindergarten sind ganz selbstverständlich
Ganz selbstverständlich geht die Handreichung auch von „Outings“ schon im Kindergarten aus. Sie fordert, dass Kinder in diesem Outing nicht hinterfragt, sondern unterstützt werden. Obwohl es für Geschlechtsverunsicherung viele Gründe geben kann und weil Kindergartenkinder entwicklungsgemäss neugierig sind und Rollen ausprobieren, besteht hier die Gefahr von frühen Fehldiagnosen. Die Gefahr dafür ist umso grösser, je mehr Eltern oder Lehrer mit der Transideologie sympathisieren.
Genauer erläutert wird die Basler Handreichung auch in einem Interview mit dem Kontrafunk, das hier nachgehört werden kann.
Verkehrte Welt
Wird einer Anzeige an die KESB stattgegeben, kann dies bekanntlich für die betroffenen Eltern gravierende Folgen haben. Dies zeigt nachweislich der Fall eines Genfer Elternpaars.
Nachdem sich die Eltern geweigert hatten, einer Geschlechtsumwandlung ihrer Tochter zum Jungen zuzustimmen, eskalierte der Fall. Die Schule führte gegen den Willen der Eltern eine soziale Transition durch und sprach das Mädchen mit einem Jungennamen an. Pikant ist dabei, wie die NZZ berichtet, dass die Genfer Schulbehörden vorschreiben, dass der Wunsch eines Schülers auf eine soziale Transition „nicht hinterfragt“ werden dürfe und alle sogenannten „Trans-Jugendlichen“ von der Schulpsychologin begleitet werden müssten.
Im besagten Fall schlug die Kindesschutzbehörde eine Familientherapie vor und zog die LGBTQ-nahe Anlaufstelle „Le Refuge“ bei. Das Mädchen war bereits früher öfters während des Unterrichts mit Erlaubnis der Schule dort, jedoch ohne Wissen der Eltern. Im April 2023 wurde den Eltern vom Gericht die Obhut entzogen sowie das Sorgerecht in medizinischen Belangen. Später wurde gerichtlich verfügt, dass die Eltern die Ausweispapiere herausgeben mussten, damit das Mädchen das Geschlecht ändern kann. Mittlerweile besteht sogar ein vollständiges Verbot des Umgangs der Eltern mit ihrer Tochter, es sei denn die Tochter möchte dies. Besonders haarsträubend an der Sache ist, dass das Gericht nicht die Tochter, sondern die Eltern für therapiebedürftig hält.
Dieser Fall verdeutlicht, dass in der Schweiz weiterhin unkritisch der „trans-affirmative Behandlungsansatz“ verfolgt wird, d.h. Kinder und Jugendliche werden, ohne die Ursachen hierzu kritisch zu hinterfragen, in ihrem Geschlechterwechsel unterstützt.
Widerspruch unerwünscht
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass bei dem im Grunde psychologischen Thema „Geschlechtsdysphorie“ (medizinische Diagnose für Kinder, die an ihrem Geschlecht leiden) eine Verstrickung von Politik und Zeitgeist eine sachliche Debatte verhindert. „Das Sexuelle“, so der deutsche Kinder- und Jugendpsychiater Dr. Alexander Korte, „ist zu allen Zeiten auch ein politisches Thema gewesen.“ Heute gehe es im Vergleich zur sexuellen Revolution der 68er-Bewegung nicht mehr um Liberalisierung, sondern um Selbstbeschränkung, Selbstbetrug und narzisstische Motive in einem egozentrischen Zeitalter. Das Individuum kreise nur noch um sich. Auch die Überbetonung von Identitätspolitik, bei der es dauernd um Geschlecht und Ethnie gehe, trage dazu bei.
Da Widerspruch und mündiges Denken in unserer ideologisierten und infantilen Gesellschaft nicht erwünscht sind, hat ein Verstoss gegen dieses ungeschriebene Gesetz gravierende persönliche Folgen. Korte sagt klar: „Wer den transaffirmativen Ansatz infrage stellt und auf faktenbasierter Gendermedizin besteht, dem droht heute schnell der Rufmord mittels AfD-Keule.“
Gender-Ideologie als Fundament der Trans-Ideologie
Hinter dieser gesellschaftlichen Entwicklung verbirgt sich letztlich sozialistisches Gedankengut. Daher befürworten vor allem linke Kreise Geschlechtsumwandlungen bereits bei Kindern und Jugendlichen.
Laut der Gender-Ideologie, auf der die Trans-Ideologie beruht, ist das Geschlecht ein soziales Konstrukt, das dem Menschen aufgrund gesellschaftlicher Einflüsse aufgezwungen wird und ihn in seiner wahren Entfaltung und Persönlichkeitsentwicklung unterdrückt. Das Geschlecht ist demnach eine „Erfindung“ und dient dem Patriarchat zur Unterdrückung.
Für die Vertreter der Gender- und Trans-Ideologie erscheint die Natur als Fessel, als Grenze, die den Menschen einengt und von der er sich befreien muss. Biologische Grundlagen und ihre Bedeutung für die eigene Identität werden relativiert bzw. ausgeblendet. Deshalb heisst das neue Credo: „Ich bestimme selbst, wer und was ich sein will“. Damit sollen letztlich alle Unterschiede eingeebnet und Mann und Frau als definitive Kategorien abgeschafft werden. Dann sei der Weg für die Menschheit frei, endlich in „Gleichheit“ und „Freiheit“ zu leben, so die Grundüberlegungen dieser Ideologie.
„Der Mensch will selbst Gott sein“
Die kulturhistorischen Wurzeln der Gender-Ideologie bilden der Marxismus (Karl Marx und Friedrich Engels), Feminismus (Simone de Beauvoir) und Konstruktivismus (Judith Butler), wie Susanne Kummer, Direktorin des Wiener Instituts für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE), unlängst in einem Referat aufzeigte. Die subjektive Wahrnehmung dominiere die objektive Wirklichkeit. Die Macht über die Wirklichkeit liege nun vollständig im Subjekt, also dem Menschen selbst. Er entwerfe sich selbst und definiere sich neu, wie es im beliebt. Das sei das neue Ideal, so Kummer.
Auch die Professorin Abigail Favale, frühere Verfechterin der Gender-Theorie, verdeutlicht die Mängel der Gender-Ideologie. Unsere Gesellschaft beruhe auf persönlicher Freiheit und dem authentischen Selbst und gebe dem Gefühl Vorrang vor dem körperlich Gegebenen. Daraus ergebe sich eine Abwertung des Körpers, denn der Körper selbst sei eine Grenze. „Die konkrete Realität des Körpers und des sexuellen Unterschieds“, so Favale, „setzt der Wahlfreiheit, der Selbstverbesserung und der sozialen Konstruktion Grenzen.“
Zutreffend analysiert Stefan Felber, ehemaliger Stiftungsrat von Zukunft CH: „Die Gender-Ideologie ist letztlich der Ausdruck des menschlichen Willens zur Selbst-Neuschöpfung. Der Mensch will selbst Gott sein und sein eigener Schöpfer (Homo Deus statt Deus Homo, d.h. er macht sich zu Gott, statt auf die Menschwerdung Gottes zu achten.) Er will sich das Geschlecht nicht mehr vorgeben lassen, sondern so verändern können, wie er sich derzeit fühlt. (…) der Mensch ist sich selbst Gesetz, statt dass das Gesetz sein König ist.“
Recht als Steigbügelhalter einer Ideologie
Das Tragische an der Gegenwart ist, dass diese ideologischen Auswüchse auf dem Rücken unserer Kinder ausgetragen werden und deren gesunde Körper durch Geschlechtsumwandlungen zu lebenslangen Patienten machen. Der hinter einem Trans-Wunsch stehende Seelenschmerz bleibt dabei jedoch unbehandelt. Und dabei kann er so vielfältig sein: Unzufriedenheit mit dem eigenen Körper, Depressionen, Schwierigkeiten, einer Gruppe anzugehören, Autismus, sexueller Missbrauch, Konfrontation mit homosexuellen Neigungen usw.
Ideologien beruhen auf Behauptungen und kommen ganz ohne Beweise aus. Das kennzeichnet sie. Unliebsame Kritiker werden schnell ausgegrenzt und diffamiert, um inhaltliche Diskussionen zu vermeiden. Denn sonst würden die fehlenden Argumente demaskiert und das ideologische Kartenhaus stürzt in sich zusammen. Und wo es nicht genügt, Widerspruch auszuschalten, „werden Gesetze gemacht, die Widerspruch als ‚Volksverhetzung‘ oder ‚Diskriminierung‘ unter Strafe stellen“, schreibt die bekannte Autorin und Soziologin Gabriele Kuby.
Urteilsfähigkeit als gefährliches Einfallstor
Was bislang kaum hinterfragt wird, ist die Urteilsfähigkeit von Minderjährigen in Bezug auf Geschlechtsumwandlungen und ihre Folgen. Denn daran sind erhebliche rechtliche Folgen geknüpft. Seit dem 1. Januar 2022 können „Transgender-Personen“ in der Schweiz ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen im Personenstandsregister rasch ändern. Dazu genügt eine einfache Erklärung beim Zivilstandsamt, ohne dass ein medizinischer Nachweis oder ein gerichtliches Verfahren notwendig ist. Minderjährige unter 16 Jahren benötigen die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters, in der Regel der Eltern.
Ist ein Jugendlicher allerdings mindestens 16 Jahre alt und urteilsfähig, ist nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung eine Zustimmung der Eltern für eine Änderung des Eintrags zum Geschlecht nicht erforderlich. Daraus wird ersichtlich, dass die Frage nach der Urteilsfähigkeit grundlegend ist im Hinblick auf das Recht der Eltern, sich gegen einen Geschlechtswechsel zur Wehr zu setzen.
Die soziale Transition mit Namensänderung ist jedoch oft nur der Anfang. Meist kommt es dann zu viel weitergehenden Schritten in Richtung medizinische Transition mit Pubertätsblockern, gegengeschlechtlichen Hormonen und Operationen mit irreversiblen Folgen. Dies verleiht der Frage nach der Urteilsfähigkeit besondere Brisanz.
Wie steht es um die Urteilsfähigkeit?
Kann ein Minderjähriger die Tragweite einer solchen Geschlechtsumwandlung wirklich abschätzen? Die immer zahlreicher auftretenden Fälle von erwachsenen „Detransitioners“ wie Christian Brönimann, Sophie Griebel oder Keira Bell deuten in eine andere Richtung.
Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften weiss, dass Jugendliche oft Mühe haben, „langfristige Risiken und Folgeschäden realistisch wahrzunehmen oder in Betracht zu ziehen, dass die eigene Bewertung dieser Risiken in einigen Jahren anders ausfallen könnte“. Die „Einschätzung der Urteilsfähigkeit“ erfordere deshalb „besondere Sorgfalt und Fachkompetenz“, wenn man die Selbstbestimmung des Jugendlichen „nicht zum Preis einer irreversiblen Schädigung seiner weiteren Entwicklung und damit seiner zukünftigen Selbstbestimmungsfähigkeit“ tolerieren wolle.
Den Kindern Heimat geben
Minderjährige diesen Gefahren auszusetzen, ist daher in höchstem Mass unverantwortlich und unethisch. Es kann nicht angehen, dass Minderjährige Entscheidungen über irreversible Änderungen an ihrem Körper treffen, aber erst mit 18 Jahren einen Handyvertrag unterzeichnen dürfen. Das steht in keinem Verhältnis.
Die ungute Verstrickung von Politik, Recht und Ideologie untergräbt die Rechte der Eltern und geht zu Lasten unserer Kinder. Es ist höchste Zeit, endlich auch in der Schweiz diesen ideologischen Einflüssen in Politik und Recht Einhalt zu gebieten. Statt vorschnell die Diagnose „trans“ zu stellen, wäre es an der Zeit, beim Leid dieser Kinder genauer hinzusehen, die Ursachen zu ergründen und sie behutsam zu begleiten.
An uns Erwachsenen liegt es, dass unsere Kinder ihre Einzigartigkeit sehen und erkennen, dass ihr Körper Heimat und zugleich auch Grenze ist. Oder wie es die Autorin und Elterncoach Regula Lehmann ausdrückt: „Werden wer ich bin, statt sein wollen, wer ich nie sein kann.“
Um Kinder und Jugendliche vor fehlerhaften Trans-Diagnosen und deren irreversiblen Folgen zu schützen, hat Zukunft CH das sechsseitige Infobulletin „Im Fokus ‚Trans‘-Kind“ erstellt. Es kann über das Bestellformular bezogen werden. (Bestellungen aus dem Ausland nur bei Übernahme des Portos)