Am 28. Februar 2016 kommt die CVP-Volksinitiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe vors Volk. Dabei geht es um die Gleichstellung der Ehe gegenüber anderen Lebensformen bei den Steuern und Sozialversicherungen. Die Aufhebung jahrzehntelanger Benachteiligung von Verheirateten wird von unserer Twitter-Community grossmehrheitlich unterstützt, wie unsere Umfrage zeigt.
Unsere 24-Stunden dauernde Twitter-Umfrage zur Heiratsstrafe bestätigt eine ebenfalls nicht repräsentative Leserumfrage von 20 Minuten (siehe unten): Die Bevölkerungsmehrheit will die Heiratsstrafe beseitigen. 100 Personen haben an unserer Umfrage teilgenommen. Davon wählten 77 Prozent die Option, dass die Ehe wichtig ist und die Heiratsstrafe abgeschafft werden soll. 23 Prozent sprachen sich für die Beibehaltung der Heiratsstrafe aus.

Auch kritische Stimmen

Die Minderheit von 23 Prozent, welche die Heiratsstrafe beibehalten will, stösst sich daran, dass die CVP-Initiative die Ehe als Lebensgemeinschaft zwischen Frau und Mann definiert. Obschon eigetragene Partnerschaften genauso wie Ehen von der Abschaffung der Heiratsstrafe profitieren würden, sehen die Initiativ-Gegner in der steuerlichen und rechtlichen Diskriminierung von Ehen gegenüber Konkubinaten ein geringeres Übel als in der Definition der Ehe als Lebensgemeinschaft von Frau und Mann.

Ideologen bleiben in der Minderheit

Während die steuerliche und rechtliche Diskriminierung von Ehepaaren dem verfassungsmässig geschützten besonderen Status der Ehe widerspricht, ist die Definition der Ehe als Lebensgemeinschaft zwischen Frau und Mann keine Diskriminierung homosexuell lebender Paare. Dementsprechend ist es erfreulich, dass sich nur eine relativ kleine Minderheit gegen die Abschaffung der Heiratsstrafe ausgesprochen hat. Zu hoffen ist, dass am 28. Februar ebenfalls eine pragmatische Mehrheit die CVP-Initiative gutheissen, und so die Ungerechtigkeit, dass Verheiratete mehr Steuern zahlen und weniger Rente erhalten, abgeschafft wird.

Angriff auf Ehe bleibt

Nichtsdestotrotz bleibt der Kampf um die Definition der Ehe ein Minenfeld. Auch hierzulande wächst der Druck der Homosexuellenbewegung für die Ausweitung des Ehebegriffs auf gleichgeschlechtliche Paare. Diesem begegnet das kürzlich erschienene Bulletin des DIJG (Deutsches Institut für Jugend und Gesellschaft) zum Thema Ehe. Das Thema wird ausführlich aus philosophischer, rechtswissenschaftlicher und politologischer Sicht beleuchtet. Die Onlinezusammenfassung behandelt die zentralen Argumente für ein Eheverständnis im konjugalen Sinn (im Gegensatz zu einem Eheverständnis aus revisionistischer Sicht) und widerlegt die Einwände gegen die Beibehaltung des herkömmlichen Eheverständnisses.

Weitere Argumente für die CVP-Initiative unter:
http://www.heiratsstrafe.ch/argumente/

Leserumfrage von 20 Minuten vom März 2015:
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/27558697

http://www.dijg.de/ehe-familie/was-ist-ehe/