Mit der Bildung der Ampelkoalition als deutscher Bundesregierung sind aktuell drei Parteien in nationaler Regierungsverantwortung, die alle nicht unbedingt für ein natürliches Familienverständnis bekannt sind. Was die Ampelregierung nach dem Koalitionsvertrag im Bezug auf die Familie vorhat, soll in den nachfolgenden Ausführungen in Kürze und ohne Anspruch auf Vollständigkeit dargelegt werden.

Von Tobias Kolb

1. Die Einführung von „Verantwortungsgemeinschaften“

Die Ampelkoalition plant die Einführung von rechtlichen Verantwortungsgemeinschaften, in der „jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe“ zwei oder mehr volljährige Personen eine Verbindung eingehen können. Damit öffnet sie de facto die Tür in Richtung Polyamorie und Vielehe und relativiert die Monogamie zwischen Mann und Frau.

2. Veränderung im Sorge- und Elternrecht

Während ihrer Regierungszeit plant die Ampelkoalition, auf verschiedene Weise das Sorgerecht über die leiblichen Eltern hinaus auszuweiten. Das sogenannte „kleine Sorgerecht“, das Stiefeltern zukommt, soll zu einer Rechtsinstitution ausgebaut werden, die mit Einverständnis der Eltern auf bis zu zwei Erwachsene übertragen werden kann. Ausserdem soll ein Kind, das in die Ehe zweier Frauen geboren wird, automatisch beide als rechtliche Eltern haben, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Bestimmungen über Elternschaft, Unterhalt etc. sollen ohnehin und bereits vor der Empfängnis verhandelbar sein. Vorgesehen ist zudem, dass Elternschaftsbestimmungen unabhängig vom Stand einer Scheidung und dem Geschlecht der Wahleltern erfolgen können und auch die Embryonenspende (Weitergabe von befruchteten Eizellen) soll neu erlaubt werden. Passend zu diesen Neuerungen sollen Kinder das Recht darauf erhalten, ihre Eltern gerichtlich ermitteln zu können, ohne dabei die rechtliche Elternschaft anzufechten. Vätern, die sich mit der Mutter einen Wohnort teilen aber nicht mit ihr verheiratet sind, soll zudem auf einseitigen Antrag das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen werden können.

3. Die Einführung von Kinderrechten

Ein wichtiger Punkt, wenn im Koalitionsvertrag auch nur kurz erwähnt, ist die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Was in den Augen der Befürworter eine konsequente Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention darstellt, trifft auf vielfältigen Widerspruch. Kritiker mahnen an, dass die Grundrechte auch Kindern in vollem Umfang zukommen und die Einführung spezieller Kinderrechte deshalb nicht das Kindeswohl, sondern die Verfügungsgewalt des Staates gegenüber dem Erziehungsrecht der Eltern stärken würde. Die Kinderrechte standen bereits im Koalitionsvertrag der grossen Koalition und sind seit Jahren ein umstrittenes Thema im Bundestag. Bisher konnte die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit allerdings nie erreicht werden.

4. Veränderung bei Steuern und staatlichen Zuschüssen

Auch finanziell soll sich einiges verändern, wenn es nach der Ampelkoalition geht: Die Kombination aus Steuerklasse V und III soll aufgelöst werden, wodurch die steuerliche Belastung bei Familien, bei denen ein Partner mehr verdient (und ggf. mehr arbeitet) zunimmt und das klassisch-konservative Familienmodell benachteiligt wird. Das Elterngeld soll zudem unter bestimmten Umständen erweitert, die Elternzeit für den Partner und Alleinerziehende um einen Monat verlängert und eine zweiwöchige, vergütete Freistellung des Partners nach der Geburt ermöglicht werden. Anstelle des Kindergelds, des Kinderzuschlags und anderer Leistungen und Vergünstigungen an die Eltern, soll die Kindergrundsicherung treten. Die soll aus einem Teil, der vom Elterneinkommen abhängig ist, und einem unabhängigen Teil bestehen. Weil er an volljährige Kindergrundsicherungsempfänger direkt ausbezahlt würde, würde er die Autonomie der Kinder gegenüber ihren Eltern stärken und dadurch deren Verfügungsmöglichkeiten über das Kind schwächen.

5. Massive Förderung der LSBTI-Ziele

Ein besonders grosses Entgegenkommen enthält der Koalitionsvertrag gegenüber den Zielen der LSBTI-Gemeinschaft (Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen). Die Akzeptanz und Unterstützung dieser Gemeinschaften soll an Schulen, Arbeitsplätzen, in der Jungendarbeit und im öffentlichen Dienst vorangetrieben werden. In Medien und Kultur steht die Ampel für eine „diskriminierungsfreie“ Politik und Diversität. Dies schliesst vermutlich die Zensur von Angeboten, die nicht divers genug sind, ein. Auch anderweitig soll gesetzlich stärker gegen „Queerfeindlichkeit“ vorgegangen werden. Das Transsexuellengesetz, welches die Änderung des eingetragenen Geschlechts erst nach einer Frist von drei Jahren erlaubt, soll abgeschafft werden und die gesetzliche Krankenversicherung zur vollständigen Übernahme der Kosten einer Geschlechtsangleichung verpflichtet werden. Darüber hinaus plant die Ampelkoalition die Kriminalisierung von Konversionstherapien bei Erwachsenen, was paradoxerweise einem massiven Eingriff in deren sexuelle Selbstbestimmung entspricht. Die in manchen Staaten der EU mittlerweile möglichen „Regenbogenfamilien“ sollen zudem auch allen anderen EU-Staaten (in denen es nicht möglich ist, diese zu schliessen) anerkannt werden müssen.

6. Gleichstellung zuungunsten der klassischen Familie

Eine weitere Fokussierung der Ampelregierung besteht darin, auf Bundes- und EU-Ebene massiv die Gleichstellung voranzutreiben und die Antidiskriminierungsstelle auf Bundesebene personell und finanziell zu fördern. Im Koalitionsvertrag wird von einer „Lohnlücke“ zwischen Männern und Frauen gesprochen, die geschlossen werden soll. Ausserdem sollen Frauenquoten gestärkt und deren Nicht-Umsetzung stärker sanktioniert werden. Unter dem Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken, ist zudem eine weitere Diskriminierung von Familien zu erwarten, bei denen sich ein Partner der Erziehung der Kinder und dem Haushalt widmet, anstatt Vollzeit zu arbeiten. Diese zeigt sich z.B. darin, dass Haushaltshilfen staatlich gefördert werden sollen, während eine Unterstützung der Hausfrau oder des Hausmannes ausbleibt.

Fazit

Liest man sich den Koalitionsvertrag auf das Thema Familie durch, wird klar, dass die Ampelparteien das klassische Bild von Familie relativieren, demontieren und diskriminieren wollen. Geschehen soll dies zum einen durch das Vorantreiben gegenläufiger Vorstellungen in Bildungseinrichtungen und Medien, zum anderen durch finanzielle Diskriminierung in Bereichen, in denen das klassisch-konservative Familienmodell umgesetzt wird. Offensichtlich ist, dass dem Denken der Autoren dieses Vertrags ein konstruktivistischer Ansatz von Geschlecht zugrunde liegt, den diese mit Vehemenz und allen zur Verfügung stehenden Mitteln umsetzen wollen.