Am 27. November 2016 kommt im Kanton Zürich die Initiative der EDU „Ja zum Schutz der natürlichen Ehe“ vors Stimmvolk. Die Initiative will in der Kantonsverfassung festhalten, was eigentlich jeder schon weiss: „Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau.“ Das sei nichts anderes als die natürliche Definition, die sowohl vom Bundesgericht wie auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gestützt werde, schreibt die EDU. Wieso also diese Initiative?

Es gibt mittlerweile auch in der Schweiz die völlig absurde Bestrebung, das Rechtsinstitut der Ehe vollständig umzukrempeln und es auch für gleichgeschlechtliche Beziehungen zu öffnen. In einer Zeit aber, in der die Institution der Ehe von Mann und Frau zunehmend ideologischen Anfeindungen ausgesetzt ist, ist die EDU-Initiative mehr als nur ein wichtiges Zeichen. Gerade die Tatsache, dass solche Selbstverständlichkeiten wie die Ehe in Verfassungen explizit definiert werden müssen, zeigt, wie weit wir schon gekommen sind. Auch wenn heute Sexualität und Fortpflanzung durch Verhütung und Abtreibung feinsäuberlich voneinander getrennt werden können, ist es doch so, dass die Sexualität zwischen Mann und Frau etwas anderes ist als die Homosexualität, die biologisch betrachtet eigentlich gar keine Sexualität ist. Denn auf molekularer Ebene bedeutet Sexualität nichts anders als die Verschmelzung von Ei und Samenzelle, wodurch ein neuer Mensch entsteht. Auch wenn sich menschliche Sexualität nicht auf diesen Aspekt reduzieren lässt. So ganz unwichtig ist er dann wohl doch nicht!

Die sexuelle Beziehung von Mann und Frau, und allein diese, ist also prinzipiell auf die Entstehung neuen menschlichen Lebens ausgerichtet. Und wenn sich Mann und Frau dazu entscheiden, ein Kind zu zeugen, tun sie auch gut daran, eine dauerhafte Beziehung einzugehen, um dem Kind ein Aufwachsen in einem stabilen Umfeld mit beiden biologischen Eltern zu ermöglichen. Dieses Umfeld ist nämlich, wie Jahrzehnte Familienforschung nachweisen, das mit Abstand beste für jedes Kind. Dieser einzigartige Bezug zu Leben und Kind, den die Ehe vor allen anderen Beziehungsweisen auszeichnet, verdient vom Staat einen besonderen Schutz. Das ist keine Diskriminierung von Menschen, die anders leben. Wohl aber liegt ein besonderer Schutz der Ehe im Interesse jeder Gesellschaft, die an ihrer eigenen Zukunft interessiert ist. Fast 80 Prozent der Kinder in der Schweiz werden nach wie vor in einer Ehe geboren. Und profitieren tun davon alle, z.B. bei der Altersvorsorge.

Gegen den Vorwurf, Ehe sei Sache des Bundes, und darum nicht auf kantonaler Ebene zu thematisieren, weist die EDU darauf hin, dass die Initiative nicht das Eherecht thematisiere, sondern das Grundrecht auf Ehe. Dieses sei in der Bundesverfassung verankert und könne in Kantonsverfassungen weiter definiert werden. Dies bestätigt auch der Zürcher Rechtsprofessor Andreas Glaser: „Die Initiative ‚Schutz der Ehe‘ greift weder in die Kompetenz des Bundes für das Zivilrecht (Art. 122 Abs. 1 BV) ein, noch enthält sie einen materiellen Widerspruch zu den Vorschriften des ZBG.“ Wer dennoch Bedenken hat, dass hier Kompetenzen durcheinander gebracht werden, und darauf verweist, dass gegenwärtig auch die Bundesverfassung keine explizite Definition der Ehe enthält, sucht das Haar in der Suppe, hat aber offenbar die Tragweite der gegenwärtigen gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung nicht erkannt. Oder er spielt sie bewusst herunter, um seine Gegner zu täuschen.

Die Katze aus dem Sack lässt die NZZ, wenn sie schreibt: „Angesichts der sich wandelnden gesellschaftlichen Realität ist es falsch, die tradierte Definition gesetzlich festzuschreiben. Die NZZ-Redaktion empfiehlt ein Nein.“ Nicht nur Politik, auch Journalismus kann faktenresistent, oder – wie es neuerdings heisst – „postfaktisch“ sein. Die ideologische Gleichmacherei von Ungleichem, die hier zum Ausdruck gebracht wird, bedroht unsere Gesellschaft. Denn die Ehe ist nicht einfach nur eine Tradition, die einem permanenten Wandel unterworfen ist. Sie ist und bleibt einzigartig, indem sie tiefliegenden Bedürfnissen nicht nur der Ehepartner, sondern auch ihrer Kinder sowie einem bleibenden Anliegen der ganzen Gesellschaft entspricht.