Vor 68 Jahren (am 10. Dezember 1948) wurde, unter dem Eindruck der Gräuel des 2. Weltkriegs, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Heute werden Menschenrechte zunehmend für ideologische Zwecke instrumentalisiert. Allen voran von radikalen Feministinnen, die sich in Gremien der UNO breit gemacht haben.

Von Dominik Lusser

Seit 1948 sind weitere Menschenrechtsabkommen hinzugekommen; beispielsweise das UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), dem die Schweiz 1997 beigetreten ist. Die von der Weltgemeinschaft verbriefte „angeborene Würde“ sowie die „unveräusserlichen Rechte“ jedes Menschen sind auch heute von höchster Aktualität. Allerdings ist der gefährliche Trend zu beobachten, dass Menschenrechte zunehmend manipuliert, ideologisch aufgeladen und so in ihrem Sinn vollständig verkehrt werden.

Genitalverstümmelungen…

Erst im November hat der zuständige UNO-Fachausschuss die Umsetzung des CEDAW in der Schweiz überprüft und eine Liste von 70 Handlungsempfehlungen veröffentlicht. Die UNO begrüsst „den dank Gesetzesreformen erzielten Fortschritt der Schweiz in Sachen Gleichstellung“ und nennt u.a. die verstärkte Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt wie weibliche Genitalverstümmelung und Zwangsheirat. Nebst diesen Themen, die klare Verletzungen der Würde der Frau (aber auch von zwangsverheirateten Männern) darstellen, wird in der aktuellen Überprüfung aber auch deutlich, wie stark das zuständige 23-köpfige Komitee „unabhängiger Experten“ von der feministischen Ideologie durchseucht ist.

Die erste Schweizer Vertreterin im CEDAW-Komitee, Patricia Schulz, nennt sich selbst „Feministin mit ganzer Leidenschaft“. Für Schulz stellt jede ungleiche Aufgabenverteilung in der Gesellschaft zwischen Mann und Frau eine Diskriminierung dar. Dass diese unterschiedliche Aufteilung auch Ausdruck individueller Freiheit sein kann, spielt offenbar keine Rolle. „Die Struktur und Organisation unserer Gesellschaft beruht noch auf dem alten Bild der Hierarchie der Geschlechter“, sagte Schulz in einem Interview, als ihre Wahl ins CEDAW-Komitee feststand. Selbst Menschen, die mittlerweile von der Gleichstellung überzeugt seien, erzählten ihren Buben, sie müssten in der Lage sein, später eine Familie zu ernähren, und ihren Mädchen, sie könnten ja wählen, ob sie später ihren Beruf ausüben oder sich zu Hause um die Kinder kümmern wollten …

… und Scheinprobleme!

Ein reales Problem gibt es hier nicht. Vielmehr existiert ein solches nur in den Köpfen von Ideologen. Doch nur mit diesem Hintergrund wird verständlich, wieso die UNO im Namen der Menschenrechte von der Schweiz fordert, die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen weiter zu stärken. Der Ausschuss fordert die Schweiz insbesondere auf, weitere Massnahmen zu treffen, um die Lohnungleichheit (die letztlich nur auf unterschiedliche Lebensentscheidungen von Frauen und Männer zurückzuführen, und folglich nicht diskriminierend sind) zu bekämpfen und mittels Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen und der Einführung eines Vaterschaftsurlaubes die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. Solche Massnahmen aber laufen letztlich auf eine absolute Gleichmacherei der Geschlechter hinaus; auf eine totalitäre Gesellschaftsordnung, in der Männer und Frauen ihr Zusammenleben als Paar nicht mehr in individueller Freiheit gestalten können.

Diese Empfehlungen sind für die Schweiz rechtlich zwar nicht verbindlich. Da der UNO-Fachausschuss jedoch zur Kontrolle der CEDAW- Vertragserfüllung eingesetzt wurde, kommt ihnen nach Auffassung des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) grosses Gewicht zu. Das EBG, das zwischen 1994 und 2010 von derselben Patricia Schulz präsidiert wurde, will daher, „gemeinsam mit Partnern und betroffenen Bundestellen, die Empfehlungen analysieren und die Zuständigkeiten klären.“

Perfide Strategie

Der CEDAW-Kontrollmechanismus ist über weite Strecken zu einem ausgeklügelten System degeneriert, womit feministische Netzwerke Druck auf die Schweiz ausüben, ihre ideologische Agenda umzusetzen. Denn die Empfehlungen des feministisch unterwanderten CEDAW-Ausschusses an die Länder stützen sich stark auf sogenannte Schattenberichte von Nichtregierungsorganisationen. Für die Schweiz ist jeweils der Bericht der „NGO-Koordination post Beijing Schweiz“, ein Zusammenschluss von rund 30 links-feministischen Organisationen (z.B. Alliance F), von grossem Gewicht. Und genau diese Partner sind es, mit denen das EBG nun auch die Umsetzung der neuen UN-Empfehlungen in Angriff nehmen will.

Es ist an der Zeit, diesem institutionalisierten Missbrauch der Menschenrechte einen Riegel zu schieben. Die in der Menschenrechtserklärung von 1948 zuerst genannten Rechte sind die Rechte auf Leben und Freiheit (Art. 3). Die gross angelegte feministische Instrumentalisierung der Menschenrechte beschneidet aber nicht nur das freie Leben der Schweizer Bürger, sondern untergräbt unter dem Schein des internationalen Rechts auch die politische Souveränität des Schweizer Volkes.