Die Quote der wirtschaftlichen Sozialhilfe stieg 2016 um 0,1 Prozentpunkte auf 3,3 Prozent, was 273’273 Beziehenden entspricht. Um die Sozialhilfe in der Schweiz differenziert betrachten zu können, müssen auch die 25’544 Beziehenden aus dem Flüchtlingsbereich sowie die 55’504 Beziehenden aus dem Asylbereich berücksichtigt werden, zu denen das Bundesamt für Statistik (BFS) erstmals Zahlen veröffentlicht.

Seit 2016 werden im Rahmen der Schweizerischen Sozialhilfestatistik sämtliche Empfänger von wirtschaftlicher Sozialhilfe, Sozialhilfe im Flüchtlingsbereich sowie von Sozialhilfe im Asylbereich erfasst. Die wirtschaftliche Sozialhilfe wird von den Kantonen und Gemeinden, jene des Asyl- und Flüchtlingsbereichs vom Bund finanziert.

2016 bezogen 85,8 Prozent der Flüchtlinge in der Schweiz Sozialhilfe (25’544 Personen). Im Asylbereich waren es 55’504 Personen, was einer Quote von 88,4 Prozent entspricht. Für Flüchtlinge und Personen im Asylbereich ist es besonders schwierig, eine Arbeit zu finden, die finanzielle Autonomie ermöglicht. Dies ist teilweise auf unzureichende Sprachkenntnisse, eine nicht anerkannte Ausbildung, den Gesundheitszustand oder das fehlende Netzwerk zurückzuführen.

Steigende Sozialhilfequote in einigen Kantonen

Im Bereich der wirtschaftlichen Sozialhilfe wiesen die städtischen Kantone Neuenburg, Basel-Stadt, Genf, Waadt und Bern die höchsten Quoten aus. Zürich wies als einziger städtischer Kanton einen im Vergleich zum Schweizer Mittelwert unterdurchschnittlichen Wert auf. Die tiefsten Sozialhilfequoten gab es in ländlichen Kantonen.

Im Flüchtlingsbereich stieg die Sozialhilfequote in 20 Kantonen an. Lag sie im Jahr 2015 noch bei 81,8 Prozent, erreichte sie 2016 bereits 85,8 Prozent. Die stärksten Zunahmen verzeichneten die Kantone Luzern (+14,4), Basel-Stadt (+13,1), Schwyz und Solothurn (je +11,1). Die Quote nahm in sechs Kantonen ab (Waadt, Schaffhausen, Glarus, Thurgau, Uri und Obwalden). Im Asylbereich lagen die kantonalen Quoten zwischen 60,8 und 94,9 Prozent. Sie sind generell höher als im Flüchtlingsbereich.

Grosse Unterschiede nach demografischen Merkmalen

Die Beziehenden der drei Bereiche weisen sehr unterschiedliche demografische Merkmale auf. Hinsichtlich der Altersgruppen lässt sich feststellen, dass sowohl in der wirtschaftlichen Sozialhilfe als auch in der Sozialhilfe im Flüchtlings- und im Asylbereich jede dritte Person ein Kind ist (0 bis 17 Jahre). Dieses Ergebnis ist vor dem Hintergrund des hohen Armutsrisikos von Einelternfamilien und kinderreichen Familien zu betrachten.

Die 18- bis 35-Jährigen machen nahezu die Hälfte der Beziehenden im Flüchtlings- und im Asylbereich aus (46,2 bzw. 55,1 Prozent), während es bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe lediglich 27,8 Prozent sind. Der hohe Anteil junger Menschen unter den Sozialhilfebeziehenden im Asyl- und Flüchtlingsbereich entspricht der allgemeinen Verteilung der Altersklassen in diesen Personengruppen. Bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe ist dagegen der Anteil der Beziehenden über 46 Jahren deutlich höher als in den anderen beiden Bereichen.

Wirtschaftliche Sozialhilfe geht zur Hälfte an Schweizer

Die Ergebnisse nach Nationalität zeigen, dass mehr als die Hälfte der Sozialhilfebeziehenden Schweizer sind. Die ausländischen Beziehenden stammen hauptsächlich aus europäischen Ländern, deren Wanderungsbewegungen in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts arbeitsmarktlich (Italien, Spanien, Portugal, Deutschland) oder politisch bedingt waren (Ex-Jugoslawien).

Die Ergebnisse zum Asyl- und Flüchtlingsbereich widerspiegeln die aktuelle Migrationssituation. Zwei Drittel der Beziehenden des Asylbereichs stammen zu ähnlichen Teilen aus Eritrea, Syrien und Afghanistan. Im Flüchtlingsbereich machen die Personen aus Eritrea den grössten Anteil aus (53,0 Prozent), gefolgt von Personen aus Syrien (17,2 Prozent).

Hinsichtlich des Zivilstands sind die Beziehenden im Asyl- und Flüchtlingsbereich grösstenteils ledig (66,2 bzw. 60,4 Prozent). Auch bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe bilden die Ledigen die grösste Gruppe (44,1 Prozent), ohne jedoch eine Mehrheit zu stellen. Lediglich 2 Prozent der Bezüger im Asyl- und Flüchtlingsbereich sind geschieden. Im Vergleich dazu gibt es in der wirtschaftlichen Sozialhilfe zehnmal mehr Geschiedene (20,1 Prozent).