Im Jahr 2016 hatten 2‘602‘000 Personen bzw. etwas weniger als 37 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren einen Migrationshintergrund. Im Vergleich zu 2015 bedeutet dies einen Anstieg um fast 3 Prozent. Ein Drittel dieser Bevölkerungsgruppe (936‘000 Personen) besass die Schweizer Staatsangehörigkeit. Vier Fünftel der Personen mit Migrationshintergrund (2‘104‘000 Personen) gehören zur ersten Generation (d.h. sie sind selbst Migranten), während ein Fünftel (498‘000 Personen) in der Schweiz geboren wurde.

In der internationalen Diskussion um Migration und Integration wird immer häufiger der Begriff der „Bevölkerung mit Migrationshintergrund“ verwendet. Dieses Konzept ersetzt zunehmend die Unterscheidung zwischen in- und ausländischen Staatsangehörigen, die einzig auf der aktuellen Staatsangehörigkeit einer Person beruht und keinen Aufschluss darüber gibt, ob eine Person selbst eingewandert ist oder ob ein indirekter Migrationsbezug aufgrund der Migrationserfahrung ihrer Eltern besteht.

Zur vom BFS definierten Gruppe der „Bevölkerung mit Migrationshintergrund“ gehören Personen ausländischer Staatsangehörigkeit und eingebürgerte Schweizerinnen und Schweizer – mit Ausnahme der in der Schweiz Geborenen mit Eltern, die beide in der Schweiz geboren wurden – sowie die gebürtigen Schweizerinnen und Schweizer mit Eltern, die beide im Ausland geboren wurden.

Mit Ausnahme der gebürtigen Schweizer mit mindestens einem in der Schweiz geborenen Elternteil zählt jede im Ausland geborene Person zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund der ersten Generation (mehr als 2 Millionen Personen ab 15 Jahren im Jahr 2016). Diese Bevölkerungsgruppe umfasst somit:
– die im Ausland geborenen Ausländerinnen und Ausländer (sie machen etwas mehr als 70 Prozent dieser Gruppe aus, d.h. 1‘493‘000 Personen);
– die im Ausland geborenen gebürtigen Schweizerinnen und Schweizer, deren Eltern beide im Ausland geboren wurden (21‘000 Personen);
– die im Ausland geborenen eingebürgerten Schweizer Staatsangehörigen (589‘000 Personen).

Die zweite Generation, d.h. die in der Schweiz geborene Bevölkerung mit Migrationshintergrund (498‘000 Personen), setzt sich zusammen aus eingebürgerten Schweizer Staatsangehörigen (mit 51 Prozent machen sie mehr als die Hälfte dieser Gruppe aus), den Ausländern mit mindestens einem im Ausland geborenen Elternteil (35 Prozent) sowie den gebürtigen Schweizern, deren Eltern beide im Ausland geboren wurden (14 Prozent).

Personen unter 15 Jahren

Der Migrationsstatus von Kindern unter 15 Jahren lässt sich anhand der im BFS verfügbaren Daten nicht bestimmen. Allerdings sind Informationen zum Geburtsort und zur Staatsangehörigkeit vorhanden. Nahezu drei Viertel der ständigen Wohnbevölkerung unter 15 Jahren besitzen die Schweizer Staatsangehörigkeit und sind in der Schweiz geboren. Das verbleibende Viertel ist entweder im Ausland (10 Prozent, davon 8 Prozent ausländische und 2 Prozent schweizerische Staatsangehörige) bzw. in der Schweiz geboren und im Besitz eines ausländischen Passes (18 Prozent).

Ausländische Kinder besitzen vorwiegend die portugiesische (15 Prozent), deutsche (12 Prozent) oder italienische Nationalität (10 Prozent). Es folgen Staatsangehörige aus dem Kosovo, aus Frankreich und aus Mazedonien, deren Anteile zwar unter 10 Prozent liegen, die unter den 0- bis 14-jährigen Ausländern aber immer noch stark vertreten sind.