In Österreich droht ein herber Schlag für alle, die sich gegen die Verwässerung des Ehe-Begriffs und die damit einhergehende Sabotage fundamentaler gesellschaftlicher Strukturen zur Wehr setzen.

Trotz des Widerstands von ÖVP und FPÖ könnte die sogenannte „Ehe für alle“ in Österreich bald Tatsache sein. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) teilte am 17. Oktober 2017 mit, dass er die Öffnung für gleichgeschlechtliche Paare prüft. Anwalt Helmut Graupner vom Rechtskomitee Lambda zeigte sich gemäss Bericht des Nachrichtenportals DiePress.com zuversichtlich, dass die „Ehe für alle“ schon Anfang 2018 kommen könnte.

Der VfGH hat von Amts wegen eine Prüfung der gesetzlichen Bestimmungen eingeleitet, wonach für heterosexuelle Paare die Ehe und für homosexuelle Paare die eingetragene Partnerschaft vorgesehen ist. Grundlage ist, dass (auch aufgrund von VfGH-Urteilen) gleichgeschlechtliche Paare verschiedengeschlechtlichen mittlerweile weitgehend gleichgestellt sind, bis hin zur gemeinsamen Elternschaft. Dennoch bestehen weiterhin unterschiedliche Rechtsinstitute.

Auch „vor dem Hintergrund einer bis in die jüngste Vergangenheit reichenden rechtlichen und gesellschaftlichen Diskriminierung von Personen gleichgeschlechtlicher sexueller Orientierung“ hat der VfGH in seinem Prüfungsbeschluss vom 12. Oktober Bedenken, dass diese Differenzierung eine unzulässige Diskriminierung im Hinblick auf ihre sexuelle Orientierung darstellt.“

In der Schweiz stünde die Einführung der sogenannten „Ehe für alle“ im Widerspruch zur Verfassung, wie Zukunft CH im Infodossier: „’Ehe für alle’: ein Verstoss gegen die Verfassung?“ dargelegt hat. Mit der Fachbroschüre „Plädoyer für die Ehe“ beleuchtet Zukunft CH zudem den unverzichtbaren individuellen und gesellschaftlichen Wert der Institution der Ehe und liefert Argumente gegen die „Ehe für alle“, die  in der Schweiz durch eine parlamentarische Initative angestrebt wird.