An der Sekundarschule im baslerischen Therwil hatten sich im April 2016 zwei muslimische Schüler aus religiösem Grund geweigert, ihrer Lehrerin zur Begrüssung die Hand zu geben. Dieser Fall sorgte schweizweit für Schlagzeilen. Daraufhin entschied der Kanton Baselland: Wer an Schulen den Händedruck verweigert, dem drohen Sanktionen. Anfang Juli 2016 äusserte sich einer der beiden Schüler dem Onlineportal AJ+ des Nachrichtensenders Al Jazeera gegenüber, dass er den Handschlag weiterhin verweigern würde. Das Interview wurde auf der Facebook-Seite des Senders veröffentlicht und über 1’300 Mal geteilt.

Der Fall ist kein Einzelfall, wie diverse Beispiele zeigen. Schnell wird behauptet, das Verbot des Händedrucks habe nichts mit dem Islam zu tun und sei nur eine rein kulturelle Begebenheit. Was stimmt also? Ist der Händedruck zwischen Mann und Frau im Islam erlaubt oder nicht? Geht es hier um die Scharia, das islamische Gesetz oder lediglich um eine kulturelle Angelegenheit? Zukunft CH hat zum Thema ein Infoblatt zusammengestellt, das diese Fragen behandelt und Hintergründe erläutert. Bestellen Sie das Infoblatt oder laden Sie es sich hier im Download-Bereich herunter.