Die Zahl der aufgedeckten Fälle von Menschenhandel im Kanton Luzern sinkt stark. Gingen 2014 noch zwölf Meldungen über neue Fälle bei der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) ein, war es 2017 (bis August) erst eine. Aus Fachkreisen sei zu vernehmen, dass die Luzerner Polizei mangels Ressourcen seit über einem Jahr im Sexmilieu keine Kontrollen mehr tätige, schreibt die SP Luzern in einem Postulat vom Oktober 2017. „Wo keine Ermittlungen durchgeführt werden, können auch keine Opfer identifiziert (…) werden“, wirft die SP der Luzerner Regierung vor und fordert, die Stellen bei der Kriminalpolizei aufzustocken und die Ermittlungen gegen Frauenhandel wiederaufzunehmen. Irene Hirzel, Geschäftsführerin der Nationalen Meldestelle Menschenhandel Act212, weist auf Anfrage von Zukunft CH noch auf einen weiteren Aspekt dieser Entwicklung hin: „Kontrollen durch die Polizei im Sexmilieu gehören zu den Vorermittlungen.“ Es komme öfters vor, dass dabei Opfer von Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung entdeckt würden. Die Luzerner Polizei aber dürfe anders als in Bern und Zürich laut geltendem Gesetz ohne Bewilligung der Staatsanwaltschaft kein Bordell kontrollieren. „Somit kann erst eingegriffen werden, wenn etwas passiert oder das Opfer selber zur Polizei geht, was in der Regel nicht geschieht.“ Wie SVP-Kantonsrat Pirmin Müller auf Anfrage von Zukunft CH mitteilte, sei es aber ironischerweise gerade die SP, die auf solche gesetzlichen Einschränkungen für die Polizei poche.