Wegen der fragwürdigen Vorgänge und Zustände im Bereich Sexualpädagogik weist die Zürcher Regierung Eltern auf das Recht hin, der Klasse ihres Kindes einen Besuch abzustatten, wenn dort Sexualkunde erteilt wird. Zukunft CH findet das eine gute Idee.

Liebe Eltern volksschulpflichtiger Kinder (im Kanton Zürich)

Wegen der fragwürdigen Vorgänge und Zustände im Bereich Sexualpädagogik weist die Zürcher Regierung Eltern auf Ihr Recht hin, der Klasse ihres Kindes einen Besuch abzustatten, wenn dort Sexualkunde erteilt wird:

Schon bald geht das neue Schuljahr los, in dem für Ihr Kind vielleicht Sexualkund auf dem Programm steht. Machen Sie sich frühzeitig Gedanken über das wichtige und schöne Thema der Sexualität, zu dem ihr Kind einen positiven Zugang finden soll. Dieses elterliche Anliegen ist zentral und berechtigt. Handelt es sich doch bei der Sexualität nicht um ein Hobby und ein Spassgenerator für Jugendliche und Erwachsene. Auch wenn die Lust ein wesentlicher, und auch schöner Aspekt der Sexualität darstellt, ist sie doch weit mehr. Sexualität hat zu tun mit den langfristigen Lebenszielen ihres Kindes: mit Liebe, Partnerschaft, Familie, Kinderwunsch, mit stabilen Beziehungen, die – so der Wunsch aller – möglichst bis ins hohe Alter reichen sollen. Ein völlig beliebiger Umgang mit der Sexualität steht diesen Zielen entgegen.

Weil dem so ist, müssen Sie wissen, dass die federführenden Schweizer Fachorganisationen und -verbände für Sexualpädagogik eine ganz andere Auffassung vertreten: Gemäss diesen ist jeder beliebige Umgang mit der Sexualität, der sich innerhalb der Normen des Strafrechts bewegt, als gleichwertig anzusehen. Kinder und Jugendliche werden ermutigt, ihre sexuelle „Freiheit“ zu erkunden, zu experimentieren und ihrer Lust zu folgen. Darauf haben Sie, wie gesagt wird, ein „sexuelles Recht“! Kinder und Jugendliche werden so, ohne schon die nötige Reife zu besitzen, ihrer vermeintlichen Autonomie überlassen und den Einflüssen einer zunehmend sexualisierten (medial-virtuellen) Umwelt schutzlos ausgeliefert.

Diese pädagogisch und entwicklungspsychologisch fragwürdige Haltung wirkt sich leider auch immer wieder auf die schulische Sexualpädagogik aus. An manchen pädagogischen Hochschulen der Schweiz wird angehenden Lehrern beispielsweise vermittelt, sie müssten selbst eine aufgeschlossene Haltung gegenüber pornografischen Medien haben (Pornos hätten ja auch ihre guten Seiten!), um überhaupt mit Jugendlichen über dieses Thema kommunizieren zu können. Dabei ist hinlänglich bekannt, dass Pornografie eine Haltung fördert, die den Partner auf ein beliebig austauschbares Objekt reduziert.

Vieleangehende Lehrpersonen finden zwar auch, dies gehe zu weit. Vorsicht aber ist insbesondere geboten, wenn externe Fachpersonen ihr Kind über Sexualität aufklären . Schulbesuche dieser Art nehmen überall zu, auch im Kanton Zürich, wo z.B. die Fachstelle „Lust und Frust“ aktiv ist, die jährlich Tausende Primar- und Sekundarschüler erreicht.

Möglicherweise stört es Sie auch, wenn Ihre Tochter oder Ihr Sohn von einer Fachstelle über das „erste Mal“ aufgeklärt wird, für die es völlig gleichwertig bzw. wortwörtlich „egal“ ist, ob dieses mit einem Menschen erlebt wird, den man wirklich liebt, und mit dem man auf Dauer zusammenbleiben will, oder auch nicht.

Vielleicht finden auch Sie es daneben, wenn ein Sexualpädagoge ihrem 14-jährigen Sohn erklärt, legale Pornografie wäre grundsätzlich nicht schädlich und könnte als Bereicherung genutzt werden; und dass es überdies ganz normal sei, wenn sich 14-jährige mit Pornos erregten? Oder Sie finden es nicht förderlich, wenn eine Sexualpädagogin ihre kaum pubertierende Tochter an einem Dildo oder einer Banane üben lässt, wie man ein Kondom anwendet.

Fänden Sie es ferner akzeptabel, wenn jemand ihrem Kind, das gerade die Sek I besucht, ausführlichst erklärt, wie Lesben Sex haben. Genau dies kann passieren, wenn die Interessensgruppe „Gleichgeschlechtliche Liebe Leben (GLL)“ die Klasse ihres Kindes besucht. Einer GLL-Aktivistin macht es nach eigener Aussage „jeweils Spass, die Antwort“ auf die Frage, was man im Bett macht, „wenn da kein Penis“ ist, „besonders praxisnah und bildlich zu gestalten: Ich erzähle von der Virtuosität von Fingern, Händen, Zungen, …“ usw. GLL hat im Jahr 2016 41 Zürcher Schulklassen besucht.

Auch werden vom Volksschulamt des Kantons Zürich dubiose sexualpädagogische Materialien empfohlen: Eine Zeichnung in der Methodensammlung „Sexualpädagogik der Vielfalt“ (1. Auflage 2008) zeigt eine Brille, die anstatt auf einer Nase, auf einem Penis sitzt. Das Programm des Buches scheint so auf den Punkt gebracht: Ein Bordell gestalten, in dem alle sexuellen Vorlieben auf ihre Rechnung kommen (2. Auflage 2012, S. 75); verstehen, dass die Geschlechtsidentitäten von Mann und Frau und die sexuellen Orientierungen „Homo“ und „Hetero“ nur Extreme in einem Kontinuum von Möglichkeiten darstellen (S. 95); ein Sex-Quiz, das Schüler nach Begriffen wie „gang-bang“ und „Swinger-Club“ fragt (S.104). Das sind nur einige wenige der schamverletzenden und verstörenden Inhalte des Skandallehrmittels, das dennoch ganz dem Mainstream der Schweizer Sexualpädagogen-Szene entspricht und für das Lukas Geiser, Dozent für Sexualpädagogik an der Pädagogischen Hochschule Zürich, öffentlich eine Lanze bricht.

„Das im Kanton geltende Evaluationsverfahren gewährleistet eine hohe Qualität der Lehrmittel“, schreibt die Zürcher Regierung in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage zur besagten Methodensammlung. „Massnahmen in diesem Zusammenhang sind nicht angezeigt.“ Bloss: „Das Evaluationsverfahren gilt ausschliesslich für die obligatorischen Lehrmittel. Da das Buch ‘Sexualpädagogik der Vielfalt’ für die Schulen nicht verbindlich ist, unterliegt es auch nicht diesem Verfahren.“ Dennoch aber wird es empfohlen.

Immerhin weist die Zürcher Regierung Sie, liebe Eltern, wegen all dieser fragwürdigen Vorgänge und Zustände, an denen das Volksschulamt nicht ganz unbeteiligt ist, auf Ihr Recht hin, der Klasse ihres Kindes einen Besuch abzustatten, wenn dort Sexualkunde erteilt wird: „Haben Eltern Fragen oder Bedenken zum Unterricht, suchen sie als erstes das Gespräch mit der Lehrperson. Die Eltern dürfen wissen, welche Lehrmittel und anderen Materialien im Unterricht eingesetzt werden. Sie können gemäss § 56 Abs. 2 VSG den Unterricht ihrer Kinder besuchen, sofern der Schulbetrieb bzw. der Unterricht dadurch nicht beeinträchtigt wird.“

Darum unser Tipp an Sie: Machen Sie im Zweifelsfall einen Klassenbesuch, und signalisieren sie der Lehrperson bzw. dem externen „Experten», dass Sie auf keinen Fall stören werden. Sie können ja, falls es Ihnen zu bunt wird, die nächste Pause dazu nutzen, mit ihrem Kind lautlos das Weite zu suchen.

Zeigen Sie unbedingt Präsenz. Es lohnt sich für Sie, ihr Kind und die ganze Klasse. Einerseits üben Sie durch ihre Gegenwart Druck auf die oft fragwürdigen Sexualpädagogen oder Lobbysten aus, die Schamgrenze im Unterricht zu respektieren. Anderseits zeigen Sie so Ihrem Kind, dass das Thema Sexualität bei Ihnen nicht Tabu ist, sondern dass Sie ein echtes Interesse daran haben, dass es einen positiven Zugang dazu gewinnt.

Gutes Gelingen wünschen Ihnen

Regula Lehmann

Leiterin Bereich Familienprojekte
Stiftung Zukunft CH

Dominik Lusser

Leiter Bereich Werte und Gesellschaft
Stiftung Zukunft CH